Koalition einigt sich auf Mietpreisbremse: Eine Regelung mit vielen Ausnahmen
Der Gesetzentwurf steht, ab kommendem Frühjahr soll die Mietpreisbremse in Kraft treten - wenn auch mit einigen Einschränkungen. Die Mieterverbände loben die Regelung zwar, trotzdem haben sich letztlich die Argumente der Immobilienwirtschaft durchgesetzt.
Von einem Koalitionsvertrag für die „kleinen Leute“ hatte der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel im November vergangenen Jahres gesprochen und bei seinen Parteifreunden ausdrücklich auch mit dem Schutz der Menschen vor rasant steigenden Mieten für eine Koalition mit der Union geworben. Die Einführung einer Mietpreisbremse hatte zuvor für die SPD zu den wichtigsten Argumenten im Wahlkampf gehört.
An diesem Dienstagmorgen nun haben sich die Spitzen der Großen Koalition von SPD und Union auf die Details des entsprechenden Gesetzes geeinigt. Kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf billigen, ab kommendem Frühjahr soll es gelten. Die ursprünglichen Vorstellungen der Sozialdemokraten von einem die Mietsteigerung regulierenden Gesetz konnten allerdings nur zum Teil umgesetzt werden.
Grundsätzlich soll gelten, dass Vermieter, die eine Wohnung neu vermieten, den Preis dafür nicht mehr als zehn Prozent über dem Mietpreisspiegel ansetzen dürfen. Soweit haben sich die Sozialdemokraten durchgesetzt. Im Detail allerdings musste Angela Merkels Koalitionspartner in den Verhandlungen mit der Union in den zurückliegenden Wochen viele Zugeständnisse machen. So soll das Gesetz, das ohnehin nur auf wenige Gebiete in Ballungsräumen begrenzt ist, nur für die Dauer von fünf Jahren gelten. Und auch dieser Geltungszeitraum wird eingeschränkt. Denn: Die Bundesländer werden mit dem Gesetz ermächtigt, Rechtsverordnungen festzulegen, in denen sie die Gebiete definieren. Bis 2020 haben sie dazu Zeit. Mieter in Bundesländern, in denen sich Regierungskoalitionen nicht darauf einigen können, laufen Gefahr, am Ende also ganz und gar ohne das Regulierungsinstrument zu bleiben.
Ausnahme für Neubauten
Nächster und für die Verfechter einer Mietpreisbremse wohl am schwersten zu tragender Kompromiss: Die Mietpreisbremse soll nicht für Neubauten gelten. Ursprünglich wollte die SPD auch neue Gebäude bei der Bremse einbeziehen, um zu verhindern, dass gerade in Ballungszentren nur noch hochpreisige Wohnungen gebaut werden und damit sozial schwächere Bevölkerungsschichten über einen längeren Zeitraum hinweg aus den Regionen verdrängt werden. Gegen dieses Instrument sind allerdings Union und Immobilienwirtschaft erfolgreich zufelde gezogen. Als Justizminister Heiko Maas (SPD) die Einigung am Dienstag vorstellte, musste er zugeben, dass Neubauten nun von der Regelung gänzlich ausgenommen sind.
Und noch weit darüber hinaus: Auch Wohnungen nach umfangreicher Sanierung sind von der Zehn-Prozent-Regel nicht betroffen, wenn die Sanierung einem Neubau gleichkommt. Gerade in Berlin, wo in zentralen Altbaulagen Gebäude aus dem vorvergangenen Jahrhundert saniert und dann vermietet werden, dürfte es den Vermietern ein Leichtes sein, die Schaffung des Neubau-Standards nachzuweisen.
Interessenverbände der Immobilienwirtschaft haben sich durchgesetzt
Obgleich die Mieterverbände – genau wie Heiko Maas – die nun geplanten Regelungen als „guten Weg für Mieter“ lobten, mussten sie konstatieren, dass sich die Interessenverbände der Immobilienwirtschaft mit ihren Argumenten durchsetzen konnten. Ihr Argument, nach dem eine zu rigorose Regelung der Preisbremse das Interesse von Investoren erlahmen lassen und am Ende dazu führen werde, dass künftig weniger statt mehr Wohnungen gebaut werden, haben letztendlich auch die SPD-Führungsspitze überzeugt. „Die Union hat immer gesagt, dass wir die Ursachen für steigende Mieten bekämpfen wollen und deswegen mehr Wohnungsneubau brauchen“, sagte der Unionspolitiker Marko Luczak (CDU) am Dienstag. „Die Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse sein.“ Auch nicht bei Sanierungen offenbar: Hier einigten sich die Koalitionäre darauf, die umlagefähigen Kosten von elf auf zehn Prozent pro Jahr zu senken und einen Deckel bei der Gesamtumlage der Sanierungskosten zu setzen.
Eine gute Botschaft vor allem im Berliner Wohnungsmarkt: Ab 2015 sollen Mieter nicht mehr automatisch den Makler bezahlen müssen, wenn sie eine Wohnung suchen. „Künftig gilt: Wer bestellt, der bezahlt – wie überall sonst auch“, sagte Maas. Beim Kauf von Immobilien gilt dies jedoch nicht. Hier bleibt alles beim alten: Wer eine Wohnung kauft, muss den Makler bezahlen, den der Verkäufer angeheuert hat.
Trotz des Kompromisses betonten die Interessenverbände ihre Gegensätze weiterhin. Der Branchenverband BVFI betonte, die Mietpreisbremse sei überflüssig und werde keine einzige zusätzliche Wohnung auf den Markt bringen. Der Mieterbund wiederum bezeichnete den Kompromiss bei den Neubauten als überflüssig. In den kommenden Monaten müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, was bekanntlich zu weiteren Veränderungen der Inhalte führen wird.