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In guten Händen? Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält gar nichts davon, dem Staat mehr Kontrolle im Transplantationsgeschäft zu überlassen. Die Kompetenz liege schließlich bei den Ärzten.
© dpa

Organtransplantation: Eine Herzensangelegenheit

Nach dem Transplantationsskandal wird heftig debattiert, über Gerechtigkeit und wer mehr davon versteht: Ärzte oder Politiker. Während die Ärztekammer ihre Zuständigkeit nicht verlieren will, drängt die Opposition auf ein staatliches Kontrollsystem.

In der Bundesärztekammer sind sie weit davon entfernt, die Sache bagatellisieren zu wollen. Nach den bekannt gewordenen Daten-Manipulationen bei Organtransplantationen in Göttingen und Regensburg forderte Präsident Frank Ulrich Montgomery umgehend mehr Kompetenzen für die Kontrollgremien sowie ein „Vier-Augen-Prinzip“ bei der Bewertung, wie dringend Patienten ein Spenderorgan benötigen. Und angesichts der auffällig gestiegenen Zahl beschleunigter Organvergaben drängt der Funktionär auf eine „saubere Analyse“ – mit der Option, die Regeln im Bedarfsfall nachzubessern. An diesem Donnerstag bereits berät die Kammer mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und zahlreichen Experten über mögliche Konsequenzen.

Man sei bei alledem auch „hochgradig an Transparenz und Offenlegung interessiert“, versichert Montgomery dem Tagesspiegel. Doch eines will der Ärztepräsident auf keinen Fall: die Zuständigkeiten für die Organspende aus der Hand geben. Der reflexartige Ruf nach dem Staat helfe „gar nichts“, behauptet er. Der nämlich könne es mit Sicherheit nicht besser und müsse sich in der hochkomplexen Materie am Ende doch auch wieder nur des Sachverstandes der Beteiligten bedienen.

In der Politik sind da viele inzwischen ganz anderer Meinung. Gesundheitsminister Daniel Bahr will den Staat als FDP-Mann zwar bei den Organspenden weiterhin möglichst außen vor lassen. Die Opposition jedoch drängt massiv auf ein umfassendes staatliches Kontrollsystem. „Das ganze System Organspende in Deutschland krankt“, sagt Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. Karl Lauterbach (SPD) will das Verfahren komplett neu gestaltet sehen. Und auch in der Union machen sie Druck. Der Staat müsse zwar „nicht entscheiden, wer dringender eine Transplantation braucht“, sagte CSU-Experte Johannes Singhammer der „Bild-Zeitung“. Er müsse aber „streng kontrollieren, dass die Selbstverwaltung ihre eigenen Regeln einhält“.

Dem Kölner Staatsrechtler und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Wolfram Höfling, ist das viel zu kurz gesprungen. Er hält das deutsche Transplantationssystem für grundgesetzwidrig – und sieht jetzt die Chance, dass es umfassend reformiert wird. Das Transplantationsgesetz von 1997 sei in der festen Absicht entstanden, den Akteuren „alle Freiheiten der Welt zu lassen, um bloß nichts selber regulieren zu müssen“, sagte Höfling dem Tagesspiegel. Entscheidungen über Leben und Tod dürfe man jedoch nicht ärztlichen Gremien überlassen, die demokratisch nicht legitimiert seien. Bei der Organspende gehe es schließlich nicht um irgendwelche medizinischen Fachfragen, sondern um das große Thema Gerechtigkeit. „Wie geht man mit der knappen Ressource Spenderorgane um? Da muss der Staat Verantwortung übernehmen.“

Mit seiner Auffassung steht Höfling unter seinen Kollegen keineswegs allein. Auch der Rechtswissenschaftler Thomas Gutmann aus Münster sieht das Grundgesetz verletzt. Das Parlament, so kritisiert er, habe eine Kernzuständigkeit auf nicht legitimierte Ärztegremien abgeschoben. Dadurch werde „eine angemessene Diskussion der normativen Fragen der Zuteilung von Lebenschancen bei der Organverteilung von vorneherein unmöglich gemacht“. Und der Berliner Sozialrechtler Helge Sodan erinnert an die Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger. Daraus erwachse auch ein Schutzrecht der Betroffenen, sagte Sodan dem Tagesspiegel. Es könne nicht sein, dass privatrechtlich organisierte Gremien die Richtlinien fürs deutsche Organspendesystem festlegten und sich das Parlament aus allem heraushalte. „Das alles gehört in ein Gesetz.“

Aus der Sicht des Staatsrechtlers Höfling haben die jetzt offenbar werdenden Probleme mit der Enthaltsamkeit des Parlaments zu tun. Bei den Manipulationen handle es sich um die „Symptomatik eines in sich kranken Systems“. Insofern sei es „ja wohl ein Witz, jetzt die Frösche darum zu bitten, den Sumpf trockenzulegen“. Und es sei an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass der Ärztepräsident nach noch mehr Kompetenzen rufe.

Als rechtswidrig bewertet der Kölner Jurist auch die Organverteilung über Eurotransplant. Das Verfahren über Ländergrenzen hinweg sei so angelegt, dass kein Patient wisse, wo und wie er gegen eine vermeintliche oder offenkundige Benachteiligung klagen könne. „Wie wehrt man sich in Deutschland gegen eine Stiftung niederländischen Rechts?“, fragt Höfling. Er empfindet dies als „Verstoß gegen das Gebot der Rechtswegklarheit“.

Zudem hätten die Deutschen – anders als Großbritannien, Frankreich oder die Schweiz – die Organverteilung aus Bequemlichkeit „um ein bereits bestehendes System herumgebastelt“. Mit allen Nachteilen und Unklarheiten. Die Selbstverpflichtung etwa, höchstens fünf Prozent der Spenderorgane an ausländische und oft aus eigener Tasche zahlende Patienten zu vergeben, sei keineswegs rechtsfest. Und die Organverteiler von Eurotransplant behielten sich auch vor, „aus wissenschaftlichen Gründen“ von den Richtlinien der Bundesärztekammer abzuweichen.

Dass die hiesigen Prüf- und Überwachungskommissionen bisher im Verborgenen arbeiteten, hängt damit zusammen, dass man die Spendenbereitschaft nicht gefährden wollte. Inzwischen ist es aber andersherum: Die fehlende Transparenz fördert das Misstrauen und lässt die ohnehin dürftige Zahl potenzieller Spender weiter sinken. So ertönt der Ruf nach dem Staat nun sogar aus der Selbstverwaltung. Kein Geringerer als der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, Josef Hecken, forderte in der „Frankfurter Allgemeinen“, die Organvergabe künftig staatlich zu überwachen und zu steuern. Und die Zuständigen müssten Verstöße dann auch sanktionieren dürfen.

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