AfD und Verfassungsschutz: Eine Beobachtung der AfD ist noch zu heikel
Der Kurs der AfD ist geprägt von rechter Radikalisierung. Die Forderung nach einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist logisch. Aber das wird noch etwas dauern. Ein Kommentar.
Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) wirkt zunehmend widerwärtig. Die Vorsitzende Frauke Petry und die Berliner Landeschefin Beatrix von Storch haben Waffengewalt gegen Flüchtlinge beim Grenzübertritt nach Deutschland legitimiert. Von Storch wollte auch auf Kinder schießen lassen, nahm das aber später zurück. Und Petry relativierte. Dennoch haben sich beide und damit die AfD aus dem Spektrum der anständigen, koalitionsfähigen Demokraten katapultiert.
Dass die Spitzenfunktionärinnen heute so und morgen anders reden, weckt den Verdacht taktischer Rhetorik. Schlimmer noch: Die einmal geäußerte Botschaft, Gewalt gegen Flüchtlinge wäre zu rechtfertigen, setzt sich in dumpfen Köpfen fest. Mit womöglich fatalen Folgen.
Dass Sigmar Gabriel und weitere SPD-Politiker fordern, der Verfassungsschutz solle die AfD beobachten, erscheint da logisch. Zumal Petry und von Storch nicht die Einzigen sind im Personal der rechtspopulistischen Partei, die gefährliche Parolen von sich geben. Der Thüringer Fraktionschef Björn Höcke hat mit rassistischen Bemerkungen über Afrikaner Ressentiments in Teilen der Bevölkerung angeheizt. Und AfDler demonstrieren gemeinsam mit der NPD.
Der Verfassungsschutz sollte sich nicht politisch instrumentalisieren lassen
Dennoch ist der Zeitpunkt für die Forderung, den Verfassungsschutz einzuschalten, heikel. Im März wird in drei Ländern gewählt, die AfD steht kurz vor dem Einzug in die Parlamente. Jetzt nach dem Verfassungsschutz zu rufen, dürfte bei vielen Wählern den Verdacht erregen, die Behörde solle im Wahlkampf instrumentalisiert werden, um lästige Populisten als Nazis zu stigmatisieren. Außerdem mangelt es an Rechtssicherheit. „Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gewährt einen weiten Spielraum in unserem politischen Diskurs“, mahnt der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD seien derzeit nicht gegeben.
Man muss jedoch kein Hellseher sein, um zu vermuten, dass die Partei selbst dafür sorgen wird, in den Jahresberichten des Nachrichtendienstes genannt zu werden. Der Kurs der AfD ist geprägt von rechter Radikalisierung, deren Eigendynamik kaum noch zu stoppen ist. Das erinnert an die „Republikaner“.
Einst gegründet von biederen CSU-Rebellen, driftete die Partei mit ersten Wahlerfolgen in Größenwahn und Extremismus ab. Der Verfassungsschutz nahm die Beobachtung auf. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich bei der AfD ab. Der Nachrichtendienst hat die Entwicklung auch längst im Blick, öffentlich zugängliches Material wird durchaus gelesen. Dass die AfD zumindest in Teilen formell und rechtssicher zum Beobachtungsobjekt erklärt wird, ist eher anzunehmen als das Gegenteil.