Ungarns Verfassungsnovelle: Ein Putsch von oben
Ungarns Regierungschef Orban beschneidet die Rechte des Verfassungsgerichts – er stört sich nicht an den Bedenken der EU-Kommission und des Europaparlaments.
Was immer der enge Kreis um Ungarns Premierminister Viktor Orban ausheckt, wird vom Parlament in Budapest abgesegnet. Denn Orbans nationalkonservative Regierungspartei Fidesz verfügt in der Volksvertretung über eine disziplinierte Zweidrittelmehrheit, die selbst die umstrittensten Gesetzesvorlagen durchwinken kann. Am Montag wurde mit dieser absoluten Mehrheit die ungarische Verfassung bereits zum vierten Mal abgeändert. Die Rechte des Verfassungsgerichts wurden dabei empfindlich zurückgestutzt.
Orban hatte die ungarische Verfassung vor über einem Jahr nach seinem Gusto neu schreiben lassen, doch ist der Regierungspartei Fidesz dabei offenbar eine Reihe von Fehlern unterlaufen, die seitdem mit immer neuen Zusätzen ausgemerzt werden. Ziel ist es, die eigene Weltanschauung sowie möglichst viel Macht im Staat über die nächsten Wahlen hinaus zu retten. Denn seit dem spektakulären Wahlsieg vom Frühling 2010 schmilzt der Vorsprung auf die oppositionellen Sozialdemokraten immer weiter dahin. Eine erneute Zweidrittelmehrheit bei den Wahlen 2014 rückt für Orban immer weiter in die Ferne.
Das Parlament beschloss deshalb am Montag eine empfindliche Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgerichtes. Das oberste Gericht darf sich künftig der Novelle zufolge nicht mehr auf Entscheidungen aus der Zeit zwischen 1989 und 2011 berufen – also vor Orbans neuer Verfassung. Bisher hatte das Verfassungsgericht immer wieder umstrittene Gesetze mit Verweis auf die frühere Rechtsprechung gekippt. Orban argumentiert, es müsse endlich ein klarer Bruch mit dem kommunistischen System stattfinden.
Neben den Kompetenzbeschneidungen des Verfassungsgerichtes wurde eine Reihe weiterer umstrittener Änderungen beschlossen. Dazu gehört die Verpflichtung für Empfänger staatlicher Stipendien, keine Jobs im Ausland anzunehmen. Dahinter steht der Wunsch, die Ausbildungsinvestitionen dem eigenen Land zugutekommen zu lassen und einen „Brain Drain“ zu verhindern. In den Verfassungsrang gehoben wurde auch eine Reihe von Gesetzen, die das oberste Gericht vor seiner Entmachtung scharf kritisiert hatte. Dazu gehört eine neue Wahlrechtsbestimmung, die politische Werbung im Privatfernsehen verbietet. Auch sollen Obdachlose künftig mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie unter freiem Himmel schlafen.
Die neuerlichen Verfassungsänderungen haben bereits die EU-Kommission, das Europaparlament und den Europarat auf den Plan gerufen. Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte am Montag, dass die Brüsseler Behörde „nötigenfalls alle Instrumente nutzen“ werde.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die EU-Kommission gegen die parlamentarische Übermacht der Fidesz vorgeht: Nach der Verabschiedung eines neues Mediengesetzes, das die Pressefreiheit einschränkte, legte Orbans Regierung auf Druck der EU-Kommission im Februar 2011 eine neue Fassung des Gesetzes vor. Im Januar 2012 leitete die EU-Kommission dann drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest wegen der geplanten Reform der ungarischen Justiz, der ungarischen Zentralbank und der Datenschutzbehörde ein. Ein halbes Jahr später wurde das Verfahren über die Unabhängigkeit der ungarischen Notenbank formell eingestellt, nachdem das ungarische Parlament Änderungen des Zentralbankstatuts beschlossen hatte. Während sich Orbans Regierung aus der Sicht der EU-Kommission im Streit um die Unabhängigkeit der Justiz offenbar einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beugen will, steht ein Urteil der Europa-Richter zur Unabhängigkeit des Datenschutzes noch aus.
Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des Europaparlaments, Elmar Brok, forderte, dass EU-Justizkommissarin Viviane Reding in einer Untersuchung prüfen müsse, ob die aktuellen Verfassungsänderungen mit EU-Recht vereinbar sind. Falls das nicht der Fall sei, „muss Ungarn die Verfassungsänderungen revidieren“, sagte Brok dem Tagesspiegel. Besonders problematisch ist nach den Worten des CDU-Politikers, dass das ungarische Verfassungsgericht vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen künftig nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch verfahrensrechtlich prüfen könne. Durch diese Regelung werde das oberste ungarische Gericht „ausgetrickst“, kritisierte Brok.
Auch der FDP-Europaparlamentarier Alexander Graf Lambsdorff rief die EU-Kommission dazu auf, gegen Orban einzuschreiten. „Die EU-Kommission sollte in eine Prüfung eintreten, ob eine systematische Verletzung der europäischen Werte vorliegt“, forderte Lambsdorff. „Die Verfassungsänderung zeigt, dass die Fidesz-Partei weiterhin ihre Macht ausbauen will, ohne sich um die Einwände derjenigen zu kümmern, die auf rechtsstaatliche Prinzipien pochen“, sagte er. Nach der Ansicht des Liberalen gibt es in der Causa Orban auch eine parteipolitische Dimension: Während EU-Kommissionschef José Manuel Barroso im vergangenen Jahr nicht zögerte, Rumäniens sozialdemokratischen Regierungschef Victor Ponta auf rechtsstaatliche Standards hinzuweisen, sei der Chef der Brüsseler Behörde gegenüber Orban bislang vergleichsweise nachsichtig aufgetreten. Dies habe auch damit zu tun, dass Barroso und Orban der konservativen Parteienfamilie der Europäischen Volkspartei (EVP) angehören. Die milde Behandlung Orbans durch die EU-Kommission „muss jetzt aufhören“, forderte Lambsdorff.
Paul Flückiger, Albrecht Meier