Klage gegen Entlassung: Ein Nazi hat bei der Polizei nichts verloren
Bisher entschieden die Gerichte zugunsten eines rechtsextremen Berliner Beamten. Das Bundesverwaltungsgericht sollte nachsteuern - mit Gefühl. Ein Kommentar.
Der Vorwurf, die Berliner Polizei würde vom „bewusst straffrei“ gehaltenen Nachwuchs krimineller Clans unterwandert, hat sich bisher nicht bestätigt. Aber wie es so ist mit Vorwürfen, hängen bleibt immer etwas. Wenn das insgesamt zu größerer Sensibilität führt, kann das auch sein Gutes haben. Es gilt nun mal, genau hinzuschauen, wer als Beamter lebenslang Sicherheit und Ordnung schützen soll.
Nazi-Bilder, Nazi-Hefte,Nazi-Braut - es reichte nicht
Bei einem, dessen Fall am Donnerstag vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde, ist das möglicherweise schiefgegangen. Ein mutmaßlicher Rechtsextremist. Mutmaßlich? Am halben Körper trägt er Runen-Tatoos, wie Neonazis sie lieben, zu Hause fanden sich Nazi-Hefte, Nazi-Bilder, er besuchte Neonazi-Konzerte, hob – dokumentiert – den Arm zum Nazi-Gruß und, nun ja, küsst eine Neonazi-Braut. All das genügte nicht, um den Mann per Disziplinarklage aus dem Dienst zu entfernen. Für die Berliner Gerichte ist es das eine, ein Verfassungsfeind zu sein und dazu auch zu stehen. Das andere ist, für diese Gesinnung öffentlich lautstark einzutreten. Das hat er nicht getan.
Wer so lebt, trägt seinen Hass gegen den Staat in sein Umfeld hinaus
An diesem Freitag wollen die Bundesrichter ihr Urteil verkünden. Sie sollten nachsteuern. Lieben mag jeder, wen er möchte. Aber bei Hitler und anderen Schreckensgrößen ist Schluss. Gelingt hier der Nachweis, dass ein Polizist außerhalb des Dienstes wie ein Neonazi leibt und lebt, dann trägt er seinen Hass gegen den Staat, die Demokratie und Mitmenschen nicht deutscher Herkunft weit genug ins Umfeld hinaus, um einen sanktionsfähigen Bruch der beamtischen Treuepflicht festzustellen.
Nur sollten mit der braunen Brühe nicht gleich alle Kinder ausgeschüttet werden. Zum einen scheint es sinnvoll, zwischen Zugang zum Dienst und dem Leben im Dienst zu unterscheiden. Menschen ändern sich, manche werden gleichgültig, andere politisch oder vielleicht sogar radikal. Dafür sollten Räume verbleiben, nicht im Dienst, aber im Privaten. Mit einigem Schaudern darf an die per Radikalenerlass verordneten Berufsverbote der siebziger Jahre erinnert werden, als konservative Ministerpräsidenten die kommunistische Unterwanderung der Bundesrepublik befürchteten. Rückblickend hat sich der Staat hier an Unschuldigen vergriffen.
Es werden mehr Fälle mit Islamismus-Tendenz auftauchen
Diese Themen stellen sich jetzt wieder, nur anders. Der Polizei steht es nicht nur gut an, Migranten zu beschäftigen, sie hat es nötig. Wie der gesamte öffentliche Dienst, wie die Wirtschaft. Damit aber werden absehbar mehr Fälle von Anwärtern und Beamten mit Islamismus-Tendenzen auftauchen. Anders als bei Hitlers Jüngern kommt hier noch die Religion ins Spiel. Man ist toleranter geworden. Trotzdem wird Toleranz schwieriger.
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