BW-Bank widerspricht Wulff: Ein Handschlag reicht nicht aus
Die Diskussion um Wulffs Kredit hält an. Jetzt distanziert sich die Bank vom Bundespräsidenten.
Wulff hatte bei ARD und ZDF erklärt, er habe sich mit der BW-Bank bereits am 25. November 2011 mündlich auf die Bedingungen für seinen Hauskredit geeinigt. Die erst knapp einen Monat später erfolgte Vertragsunterzeichnung wäre „gar nicht notwendig“ gewesen, „weil ein mündlicher Vertragsschluss reichen würde“, behauptete er vor Millionenpublikum. „Es gilt auch
Handschlagqualität in diesem Bereich, wenn man sich mit einer Bank verständigt.“ Das betroffene Unternehmen distanzierte sich jedoch von dieser Aussage. Die von Wulff behauptete „Handschlagqualität“ reiche nicht aus, um den Vertrag wirksam werden zu lassen, stellte die BW-Bank klar: „Ein Kreditvertrag mit Verbrauchern bedarf der Schriftform.“ So steht es auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 492.
Das Datum der Vertragsunterzeichnung spielt eine Rolle, weil Wulff behauptet hatte, sein günstiges rollierendes Geldmarktdarlehen bei der BW-Bank (Zinssatz zuletzt 2,1 Prozent) bereits vor den Veröffentlichungen, also nicht unter Druck, in ein gewöhnliches Hypothekendarlehen (Zinssatz: 3,62 Prozent) umgewandelt zu haben. Fakt ist: Am 11. Dezember wurde der Präsident mit den Vorteilsnahme-Vorwürfen konfrontiert. Einen Tag später schickte die Bank Wulff den formulierten Darlehensvertrag zur Gegenzeichnung. Erfolgt ist diese am 21. Dezember. In der Stellungnahme von Wulffs Anwälten am Tag nach dem Interview ist übrigens nur noch von einer „wirtschaftlichen Einigung“ die Rede, auf deren Basis der Vertrag ausgearbeitet wurde.raw