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Der AfD-Politiker Petr Bystron musste 1000 Euro wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses zahlen.
© Matthias Balk/dpa/picture alliance

Kanzlerinnenwahl: Ein Geheimnis? Welches Geheimnis?

Ein AfD-Abgeordneter hat sein Stimmzettelkreuz dokumentiert und veröffentlicht. So schlimm, wie es der Parlamentspräsident findet, kann das nicht sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Was sich Politiker dabei denken, wenn sie ihre nächste Twitternachricht absetzen? Manchmal nichts. Wie jüngst die Abgeordnete Eva Högl (SPD), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch über „widerliche Lebensschützer“ herzog. Oder möglicherweise auch ihr Kollege Petr Bystron (AfD), der nach der geheim abgehaltenen Wahl Merkels seinen fotografierten Stimmzettel mit Kreuzchen beim „Nein“ publizierte. „Nicht meine Kanzlerin“ – und damit bewies, was bei ihm ohnehin jeder denkt.

Den zweiten Beitrag unterscheidet vom ersten, dass er nicht nur Kritik verdient, auch wenn Parlamentspräsident Schäuble 1000 Euro Ordnungsgeld fordert. Bystron entwertete ihn zwar selbst, indem er auf einen Einspruch verzichtete und sich in die übliche AfD-Opferpose begab. Doch es bleibt die Frage: Was war so schlimm an der Aktion?

Schäuble hält die Veröffentlichung für einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis und damit nach seinen Worten sogar für eine „schwerwiegende“ Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags, die er laut Geschäftsordnung des Hohen Hauses sanktionieren kann – aber rechtlich gesehen nicht sanktionieren muss. Das Wahlgeheimnis wiederum soll den Wähler, hier den Abgeordneten, vor Verrat seines Abstimmungsverhaltens schützen, nicht jedoch dessen freie Entscheidung verhindern, dieses in die Öffentlichkeit zu tragen. Trotz Wahlgeheimnis können auch Briefwähler bei Parlamentswahlen ihre Stimmzettelkreuze publizieren, und wer das erst letztes Jahr erlassene Foto- und Filmverbot in Wahlkabinen heimlich umgeht und seinen Zettel online stellt, muss ebenfalls keine Strafe fürchten.

Das geheime Verfahren der Kanzlerinnenwahl ist auch nicht verfassungsrechtlich gefordert, es ist Geschäftsordnungsrecht und unterliegt damit der Autonomie der Abgeordneten. Hier handelt es sich um eine Tradition mit zweifelhaftem Charakter. Die geheime Wahl von Regierungschefs ist ein Ausnahmeverfahren in der Geschichte westlicher Demokratien.

Das üblicherweise angeführte Argument, damit werde die Mandatsfreiheit gestärkt, trägt schlecht, da dann letztlich alle Sorten von Abstimmungen geheim bleiben müssten; die Abgeordneten wären dann schließlich am allerfreiesten. Dies würde jedoch mit dem parlamentarischen Öffentlichkeitsgebot des Grundgesetzes kollidieren. Erstaunlich ist ohnehin, dass die Kanzlerwahl geheim erfolgen soll, während bei der Vertrauensfrage namentlich abgestimmt wird. Was zählt hier die Freiheit der Mandatsträger?

Die Kanzlerwahl ist die Ur-Entscheidung für ein sehr konkretes politisches Programm. Deshalb wäre es legitim, wenn die Repräsentierten erführen, wie die Repräsentanten im Einzelnen abstimmen. „Nicht meine Politik“, wäre dann ein intelligenter Beitrag gewesen. „Nicht meine Kanzlerin“, war nur die alte Leier.

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