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Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen.
© Kay Nietfeld/dpa
Update

Bund und Länder nähern sich an: Eckpunkte für Grundsteuer-Reform stehen fest

Bund und Länder haben bei der Grundsteuer einen Durchbruch erzielt, teilt Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit. Nur Bayern ist noch nicht überzeugt.

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich am Freitag auf ein Modell zur Reform der Grundsteuer verständigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem „Gesprächsergebnis“, das die Grundlage für die Gesetzgebung sei, die nun beginnen werde. „Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagte Scholz. Ob alle Länder tatsächlich dahinter stehen, blieb unklar. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Donnerstag einen eigenen Vorschlag angekündigt. Wie es hieß, wurde in der Finanzministerrunde am Freitag nicht abgestimmt.

Das nun gefundene Modell geht auf Scholz’ Vorschlag vom November zurück. Es basiert auf Durchschnittsmieten, dem Alter der Gebäude und den Bodenrichtwerten. Dazu kommen laut Scholz Grundstücks- und Nutzflächen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Ansatz des Bundesfinanzministers haben die Länderminister allerdings durchgesetzt, dass in der Regel nicht Einzelbewertungen vorgenommen werden – bei 35 Millionen Objekten ein Riesenaufwand –, sondern Pauschaldaten verwendet werden. So werden nicht tatsächliche Mieten herangezogen, sondern regionale Durchschnittsmieten, die bei den Statistikämtern vorliegen.

Auch bei den Bodenrichtwerten soll nach größeren Zonen vorgegangen werden, was hilft, erhebliche Bewertungsabstände zwischen einzelnen Grundstücken auszugleichen. Vor 1948 errichtete Gebäude werden einheitlich bewertet. Einzelbewertung findet dann statt, wenn die tatsächliche Nettokaltmiete bis zu 30 Prozent unterhalb der örtlichen Durchschnittsmiete liegt. Bei mehr als 30 Prozent unterhalb wird "die um 30 Prozent geminderte durchschnittliche Nettokaltmiete" angesetzt, wie es in dem Papier mit den Eckpunkten heißt.

Damit ist das ursprüngliche Scholz-Modell zwar im Kern beibehalten worden, doch statt Einzelbewertung gilt das Prinzip der Pauschalbewertung. Damit soll der mögliche Auftrieb bei der Grundsteuer gerade in Gegenden und Stadtteilen mit besonders hohen Wertzuwächsen gedämpft werden. Zudem ist es für die Finanzverwaltungen einfacher.

Berlins Finanzsenator: "Wir sind an die Grenze gegangen"

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Bei den Pauschalierungen sind wir an die Grenze dessen gegangen, was noch gerecht ist.“ Vereinfachung dürfe nicht heißen, dass teure Grundstücke zu billig wegkämen. „Wer im unteren Bereich niedrige Steuern will, muss dafür sorgen, dass die wertvolleren Grundstücke ordentlich besteuert werden.“ Aus Berliner Sicht ist es ein wertabhängiges Modell mit Vereinheitlichungen. Union und FDP hätten gern eine stärker flächenbezogene Grundsteuer gehabt, bei der tatsächliche Immobilienwerte keine Rolle spielen.

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sprach von einem "sehr guten Zwischenergebnis" mit dem Grundsatz: "Möglichst viel Pauschalierung, möglichst wenig Einzelfall." Es gehe weiterhin darum, möglichst keine Steuererhöhungen, aber auch keine Mindereinnahmen zu haben. Die Grundsteuer bringt den Kommunen derzeit etwa 14 Milliarden Euro im Jahr.

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), die ein Modell mit Pauschalbewertungen vorgeschlagen hatte, sagte: "Es gibt die Chance auf einen Gesetzentwurf noch vor Ostern, der von einer breiten Mehrheit getragen wird." Das Ziel sei ein einfaches und gerechtes Gesetz, welches sowohl wertorientiert als auch unbürokratisch sei. "Die Chancen, dass dies realisiert werden kann, sind deutlich gestiegen.“

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte die am Freitag in Berlin verhandelten Eckpunkte zu einer „ersten vorsichtige Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. „Von einer Einigung sind wir aber noch ziemlich weit entfernt“, sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur.

Bayern hat sich, wie auch die Unions-Fraktion im Bundestag, die FDP und die Immobilienwirtschaft, für eine Grundsteuer ausgesprochen, die sich allein an den Grundstücks- und Nutzflächen orientieren und ohne Wertparameter auskommen sollte. Das ist insbesondere für teure Lagen in Großstädten die möglicherweise günstigere Variante, nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter - je nachdem, wie künftig die Umlage auf die Betriebskosten geregelt wird. Sie behandelt aber auch Immobilien unabhängig vom Vermögenswert, der sich insbesondere im Bodenrichtwert ausdrückt. Zudem ist ein Flächenmodell für ländliche Regionen eventuell ungünstiger.

Verfassungsgericht hatte Neuregelung angeordnet

Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Neuregelung stehen, sonst kann die Steuer, die Städten und Gemeinden 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Das Gericht hatte völlig veraltete Bemessungsgrundlagen kritisiert.

Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Sie nehmen dadurch jährlich rund 14 Milliarden Euro ein. Über die Immobilienbesitzer ist die Grundsteuer letztlich aber auch für Mieter entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie bislang auf die Miete umlegen. Das Eckpunktepapier soll nun die Grundlage für die weitere Arbeit zur Reform der Grundsteuer sein. (mit dpa, AFP)

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