Kabinett beschließt Verkaufsverbot: E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche verboten
Da E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bisher für Kinder und Jugendliche erlaubt. Das Bundeskabinett schließt nun eine Gesetzeslücke.
Elektronische Zigaretten und E-Shishas sollen in Deutschland künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die bereits bestehenden Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt werden sollen. Die Regelung soll demnach auch für den Versandhandel gelten.
"E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Mit den neuen Regelungen werde ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass der Konsum dieser Produkte "keineswegs harmlos" sei. "Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift", begründete die Ministerin den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf. Im Jugendschutzgesetz war bislang nur ein Verbot von Tabakwaren geregelt, unter die E-Zigaretten und E-Shishas nicht fallen.
Mit den E-Produkten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der entstehende Nebel wird inhaliert. Dabei gibt es verschiedene Geschmacksrichtungen; die Produkte können nikotinhaltig und nikotinfrei sein. Das Familienministerium mahnte aber unter anderem, dass der vermeintlich harmlose Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten könne, auf nikotinhaltige elektronische oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Das Ministerium verwies zudem auf eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert habe. Zudem konsumierten demnach 11,3 Prozent der 12- bis 17-Jährigen eines der beiden Produkte, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben. (AFP)