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Das Kammergericht am Kleistpark, Berlins höchstes ordentliches Gericht.
© Mike Wolff

Verantwortungsloses Kammergericht: Die Wurschtigkeit muss ein Ende haben

Opfer eines Trojaners zu werden, ist verzeihlich. Nicht aber, wie die Justiz mit der Krise umgeht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Opfer eines Hackerangriffs zu werden, ist keine Schande - der Trojaner „Emotet“, der das Kammergericht befallen hat, gilt als sehr gefährlich und äußerst raffiniert. Doch wie der Fall von den Verantwortlichen gehandhabt wurde und mit welcher Wurschtigkeit von Teilen der Justiz mit personenbezogenen Daten vermutlich auch von Zeugen, Anwälten und Angeklagten hantiert wird, das ist atemberaubend.

Mehr als drei Wochen ist es jetzt her, dass das Kammergericht vom Netz genommen wurde. In dieser Zeit sind so viele Mängel zutage getreten, dass es schwierig ist zu sagen, welcher der schwerste ist. Der Offenkundigste lag in der Kommunikation. Kammergerichtspräsident Bernd Pickel und Senator Dirk Behrendt (Grüne) stellen sich tot.

Kaum jemand nimmt Datenschutz ernst

Das Schweigen der Verantwortlichen führte dazu, dass Journalisten sich von Richtern erzählen ließen, wie es nun in dem Gericht zugeht, und eine erschreckende Tatsache nach der anderen kam ans Licht. Vor allem die, dass kaum jemand den Datenschutz ernst nimmt. Nach langer Suche im Gesetz nannte jemand Paragraph 23 AGGVG, wonach Richter und Staatsanwälte für ihre Arbeit auch eigene Geräte benutzen dürfen. Falls die Arbeit außerhalb der Diensträume erledigt wird, „sind die Dienstkräfte besonders auf die Verpflichtung hinzuweisen, den Datenzugriff Unbefugter zu verhindern“, so das Gesetz. Und natürlich muss es beim Dienstherrn angezeigt werden.

Per Fax teilte das Kammergericht am Freitag unverdrossen mit, man wisse nicht, wie viele und welche Mitarbeiter auch zuhause arbeiten. Das müssten sie aber wissen, dem Gesetz nach. Aber das ist dem Gericht anscheinend nicht so wichtig.

Jeder macht, was er will

Schweigen auch bei der Datenschutzbeauftragten. Welche Gesetze gelten denn nun für wen? Anscheinend ist es ja okay, wenn Richter private Computer benutzen und private USB-Sticks in die Dienstsysteme stecken. Aber was müssen sie dabei beachten? Große Ratlosigkeit. Offenbar wurde vor allem: Jeder macht, was er will, es herrscht organisierte Verantwortungslosigkeit.

Was ist, wenn Klarnamen von V-Leuten in den Akten waren? Das Kammergericht hat eine steigende Zahl Terrorprozesse und Staatsschutzsachen; Namen von V-Leuten zu offenbaren kann für diese lebensgefährlich sein.

Der hier zutage tretende Abgrund an Verantwortungslosigkeit konnte nur entstehen, weil die Gesetzgebung für diesen Bereich fahrlässig vage und voller Ausnahmen ist. Im Interesse des Vertrauens in den Rechtsstaat muss das Abgeordnetenhaus hier dringend tätig werden und die ordentliche Gerichtsbarkeit Berlins wenigstens auf die in allen anderen Bereichen für die Verarbeitung kritischer Personendaten gültigen Standards verpflichten.

Jeder Zahnarzt unterliegt strengeren Regelungen als das Kammergericht. Das kann so nicht bleiben. Irgendwo muss die Wurschtigkeit enden.

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