Pädophilie-Debatte bei den Grünen: Die Schwulenbewegung und der Paragraph 175
Die Grünen kämpfen mit der Aufarbeitung von Pädophilie-Befürwortern in der eigenen Vergangenheit. Die Debatte hat historische Wurzeln.
Im Kampf für mehr Bürgerrechte ging ein Teil der Schwulenbewegung in den 1970er Jahren eine unglückliche Allianz mit Befürwortern der Pädophilie ein. Gemeinsames Anliegen war es, den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs zu kippen. Das Gesetz, das in verschiedenen Versionen seit 1872 bestand, stellte gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen von Männern unter Strafe. Erst 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. Das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen lag hingegen nur bei 14 Jahren. In dem Bestreben, das Schutzalter anzugleichen, schlossen sich auch Pädophilie-Befürworter der Schwulenbewegung an, die für eine Abschaffung jeglichen Schutzalters eintraten. Im Vordergrund stand damals in Teilen der politischen Linken der Gedanke, das einvernehmliche sexuelle Handlungen generell straffrei bleiben sollten. 1994 wurde Paragraf 175 gestrichen. Das Schutzalter für Kinder wird nun in Paragraf 176 grundsätzlich auf 14 Jahre festgelegt. Von einvernehmlichem Sex geht das Recht bis zu diesem Alter nicht aus, da Kinder zwar in sexuelle Handlungen einwilligen, die Folgen aber nicht wissentlich abschätzen können.