Prozess gegen "Gruppe Freital": Die geschönte Bilanz des rechten Terrors
In der Aufzählung rechtsextremer Terrorakte tauchen viele Taten gar nicht auf, weil das Strafrecht noch auf dem Stand der RAF-Zeit ist. Ein Kommentar.
Die sächsischen Verhältnisse erschrecken. Der Prozess gegen die terroristische „Gruppe Freital“ lenkt erneut den Blick auf den rechten Hass, der im Freistaat eine größere Dimension hat als in anderen Ländern. Dass die Nazi-Clique 2015, dem Jahr der so genannten Flüchtlingskrise, Unterkünfte von Asylbewerbern mit Sprengkörpern angriff, ist Teil einer beschämenden Bilanz rassistischer Attacken in Sachsen.
Viel Terror - wenige Verfahren
Mit mehr als 100 Straftaten gegen Flüchtlingsheime stand Sachsen auf Platz zwei hinter Nordrhein-Westfalen – wo viermal so viele Menschen leben. Da erscheint es wie ein Wunder, dass weder in Sachsen noch anderswo ein Flüchtling zu Tode kam. Dennoch hat der anhaltende rechte Terror nur zu wenigen einschlägigen Verfahren geführt.
Das ist nicht der Bundesanwaltschaft anzulasten, sie greift offenbar ein, wo es geht. Doch das Strafrecht steht oft im Weg. Paragraf 129a kennt nur eine „terroristische Vereinigung“. Können die Strafverfolger nicht mindestens drei Tatverdächtige feststellen oder eine Verbindung zu einer Terrorgruppe, ist rechtlich von Terror keine Rede. Das ist ein Relikt aus RAF-Zeiten, es wirkt überholt. Auch ein Rassist, der allein einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt, ist ein Terrorist.