Zurück zur Politik: Die Empfehlungen der Ethikkommission
Sie will einen Ausstieg in zehn Jahren. Dabei soll niemand verlieren. Was genau rät die Ethikkommission der Bundesregierung?
Am Montag wird es offiziell bekannt gegeben: Die Ethikkommission empfiehlt einen Atomausstieg bis 2021. Die sieben übergangsweise abgeschalteten Meiler und das Kraftwerk Krümmel sollen schon jetzt nicht mehr zurück ans Netz, die restlichen neun Atomkraftwerke sollen dann schrittweise abgeschaltet werden. Auf 49 Seiten beschreibt die Kommission, wie das zu schaffen sein soll.
Wie soll der Ausstieg aus der Atomenergie bis 2021 verlaufen?
Die Ethikkommission empfiehlt, einen parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende zu schaffen, der jährliche Monitoringberichte vorlegen soll. Auf deren Basis solle dann entschieden werden, in welcher Reihenfolge und welchem Tempo die neun noch laufenden Atomkraftwerke stillgelegt werden sollen. Allerdings liegen die Energiedaten immer nur mit zweijähriger Verspätung vor, was die Beurteilung schwierig machen dürfte. Außerdem soll der Monitoringbericht ja gerade den Umbau des Energiesystems bewerten, in den jedoch nicht ausreichend investiert werden dürfte, wenn stets die Gefahr besteht, dass Atomkraftwerke doch länger betrieben werden, weil der Umbau nicht schnell genug vorankommt. Mit einer klaren Vorgabe, wann welches Atomkraftwerk vom Netz geht, hätten die Investoren dagegen Planungssicherheit.
Bleibt die Stromversorgung gesichert?
Bis 2013 werden aller Voraussicht nach 11 000 Megawatt fossiler Kraftwerksleistung in Betrieb genommen, doch lediglich 3000 Megawatt werden im gleichen Zeitraum wahrscheinlich stillgelegt. Bis 2020 könnten nach Einschätzung der Ethikkommission weitere 12 000 Megawatt Leistung durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen KWK-Anlagen wird Strom besonders effizient erzeugt, weil zugleich auch die Abwärme genutzt wird. Weitere 2500 Megawatt könnten durch die Biomasseverstromung geschaffen werden, 2000 Megawatt wurden auch schon vor dem Ausstiegsbeschluss erwartet.
Durch die Schaffung eines sogenannten Kapazitätsmarktes könnten weitere 7000 Megawatt Leistung bereitgestellt werden. Damit ist gemeint, dass effiziente Gas- Kraftwerke zur Absicherung von Lastspitzen gebaut werden sollten, die sich nicht mehr allein durch den Strompreis finanzieren sollen, weil sie im Idealfall nahezu nie Strom produzieren. Stattdessen sollen sie für ihre Systemstabilitätsleistungen entlohnt werden. Zudem betont die Kommission, dass in Spitzenlastzeiten 2500 Megawatt Leistung durch eine höhere Energieeffizienz eingespart werden könnten, in Zeiten geringerer Netzauslastung könnten sogar 4500 Megawatt Leistung weniger nötig sein, wenn der Strom effizienter genutzt würde. Die Kommission macht eine Vielzahl von Vorschlägen, wie die Effizienzpotenziale tatsächlich realisiert werden könnten. So müssten kontinuierlich höhere Fördermittel für die Sanierung von Altbauten zur Verfügung stehen. Für die übrigen Effizienzinvestitionen schlägt die Kommission Fondslösungen vor, die sich aus den eingesparten Mitteln refinanzieren.
„Die Ethikkommission ist zu der Überzeugung gekommen, dass eine sichere Energieversorgung ohne Abstriche im Klimaschutz und mit einem Zugewinn an Arbeitsplätzen in der Wirtschaft und im Handwerk sowie ohne Stromarmut und ohne Import von Strom aus Kernenergie bewerkstelligt werden kann“, heißt es in den Schlussfolgerungen. Für die Energiewende sollte aus Sicht der Ethikkommission der Klimaschutz als Prüfkriterium ganz oben stehen. Weiter berücksichtigt werden müssten Versorgungssicherheit, Finanzierbarkeit und soziale Aspekte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, Forschung und Innovation. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, Importabhängigkeit Deutschlands bei der Energieversorgung zu vermeiden. Dabei betreffe die Energiewende nicht nur die Stromversorgung sondern auch die Wärmeversorgung und die Mobilität, betont die Kommission.
Wer soll die Umsetzung überwachen?
Zur Umsetzung des Atomausstiegs schlägt die Kommission vor, einen parlamentarischen Beauftragten zur Energiewende zu berufen. Er solle im Jahresabstand, womöglich auch in kürzerer Frequenz, Monitoringberichte zur Energiewende vorlegen, aus denen sich die Reihenfolge der Abschaltung der neun Atomkraftwerke ergibt, die nicht sofort abgeschaltet werden sollen. Der Beauftragte soll nach dem Wunsch der Ethikkommission jedenfalls so lange arbeiten, bis das letzte Atomkraftwerk vom Netz gegangen ist. Damit folgt die Kommission den Vorstellungen der FDP, die gefordert hatte, je nach Umsetzungsstand zu entscheiden, ob Atomkraftwerke stillgelegt werden könnten. Das dürfte jedoch im Ergebnis dazu führen, dass kein Fortschritt beim Umbau erzielt wird. Denn wenn das Risiko besteht, dass Atomkraftwerke auch über den Zehnjahreszeitraum hinweg am Netz bleiben, bedeutet das für Investitionen in erneuerbare Energien, Stromnetze oder Stromspeicher ein hohes Risiko, weil diese weiter mit abgeschriebenen Atomkraftwerken konkurrieren müssen und sich deshalb womöglich wirtschaftlich nicht lohnen.
Wie sollen die Bürger eingebunden werden?
Darüber hinaus schlägt die Kommission ein Nationales Forum Energiewende vor, das den Dialog mit den Bürgern suchen und die verschiedenen politischen Entscheidungsebenen miteinander verknüpfen soll. Die Energiewende müsse ein „Gemeinschaftswerk“ werden, schreibt die Kommission. Ein Energiekonsens sei dafür die Voraussetzung, damit auch entsprechend investiert werde.
Wie geht die Kommission mit der Endlagerfrage um?
Die Kommission gibt weitreichende Ratschläge zur Entsorgung von Atommüll. Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Die Endlagerung von Atommüll muss bei höchsten Sicherheitsanforderungen rückholbar erfolgen, denn für zukünftige Generationen muss die Option sichergestellt bleiben, Gefahren und Umfang des Atommülls zu vermindern, wenn entsprechende Technologien verfügbar sein werden. Dies erweitert über Gorleben hinaus den Suchraum für Endlagerstätten für radioaktiven Müll in Deutschland.“ Das wäre eine weitreichende Änderung der bisherigen deutschen Entsorgungskonzeption, die gerade nicht auf eine Rückholbarkeit sondern auf eine sichere Endlagerung gesetzt hat. Doch auch die Ethikkommission will daran festhalten, „dass Atommüll, der in Deutschland entstanden ist, auch in Deutschland abgelagert wird“.
Die rückholbare Lagerung würde bedeuten, dass der hochradioaktive Müll, der Plutonium enthält, das erst in einem Zeitraum von etwa einer Million Jahre vollständig zerfällt, über einen solch langen Zeitraum auch bewacht werden müsste. Denn die Kommission selbst weist eindringlich auf die Missbrauchsmöglichkeiten mit Nuklearmaterial bis hin zur Waffenproduktion hin.
Wer hat sich in der Ethikkommission durchgesetzt?
Die Kohlelobby in der Ethikkommission hat durchgesetzt, dass ein ganzes Kapitel der sogenannten sauberen Kohle und ihrer Bedeutung für die Welt gewidmet wurde. Mit der Forderung nach neuen Kohlekraftwerken über die derzeit im Bau befindlichen und bereits genehmigten Meiler hinaus, konnte sich die Kohlelobby aber offenbar nicht durchsetzen.
Dafür hat sich die Gaslobby mit der Forderung nach einem sogenannten Kapazitätsmarkt durchgesetzt. Damit würde der Bau von Gaskraftwerken auch dann noch lohnend bleiben, wenn diese Anlagen aller Voraussicht nach gar keinen Strom mehr erzeugen müssen. Das ist für den Übergang zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien durchaus sinnvoll, weil so Lastspitzen gedeckt und eine lange Windstille abgefedert werden könnte. Nur wie lange diese Übergangszeit dauert, hängt auch davon ab, wie viel der alten zentralen Infrastruktur in Betrieb bleibt und damit Investitionen in das Neue verhindert.
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