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Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe.
© Gregor Fischer/dpa

Diesmal ohne Bundesrat: Die CSU will den Kreis sicherer Herkunftsstaaten ausweiten

Ein Gesetz, das unter anderen die Maghreb-Staaten betraf, scheiterte im vergangenen Jahr im Bundesrat. Jetzt will die CSU einen anderen Weg finden.

Die CSU will einem Zeitungsbericht zufolge die Zahl der sicheren Herkunftsstaaten an den Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung vorbei ausweiten. Das geht aus einem Papier hervor, das die CSU-Landesgruppe im Bundestag auf ihrer am Montag beginnenden Klausurtagung in Seeon beschließen will, wie die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet.

Den Angaben zufolge will die CSU über ein im Bundesrat nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz erreichen, dass alle Herkunftsstaaten mit Anerkennungsquoten von Asylbewerbern unter fünf Prozent als sicher gelten. Das würde nach derzeitigem Stand unter anderen die Maghreb-Staaten oder Georgien betreffen. Ein entsprechendes Gesetz zu diesen Ländern war im vergangenen Februar am Bundesrat gescheitert.

Asylanträge von Angehörigen sicherer Herkunftsstaaten würden in der Regel als unbegründet abgelehnt, es sei denn, so heißt es im Asylgesetz, die vom Asylbewerber gemachten Angaben „begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht“. Die CSU wolle durch den Vorstoß eine zügige Abwicklung von aussichtslosen Asylverfahren gewährleisten – was die Grünen bisher blockierten.

In dem Papier, das unter Federführung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt entstanden sei, werde auch verlangt, Verstöße gegen das Einreiseverbot hart zu ahnden. „Bei uns gilt die klare Maßgabe: Wer abgeschoben ist, muss draußen bleiben“, heißt es laut Zeitung in dem Papier. Daher solle, wer gegen ein Einreiseverbot verstoße, „umgehend in Haft“. Das, so die Forderung der CSU, müsse auch für die Dauer der Prüfung eines etwaigen Asylantrags gelten.

Schleierfahndungen sollen ausgeweitet werden

Die CSU wolle die für den Vorstoß notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Außerdem fordere sie die Länder auf, die notwendigen Abschiebehaftplätze bereitzustellen.

In dem Papier gehe es auch um die innere Sicherheit. So will die CSU die Schleierfahndung, die in den meisten Bundesländern in einem Bereich von 30 Kilometern mit unterschiedlicher Intensität praktiziert werde, ausweiten. „Wir wollen den Handlungsspielraum für Schleierfahndungen der Bundespolizei auf 50 Kilometer hinter der Grenze ausweiten [...] Das hierfür notwendige Personal bei der Bundespolizei wollen wir entsprechend aufstocken.“

Die CSU poche jedoch auf einen „Ländervorbehalt“. Das bedeute, dass etwa die 2018 geschaffene bayerische Grenzpolizei weiterhin die Schleierfahndung an den Grenzen zu den Nachbarländern ausführen solle. (KNA)

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