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Aus Seenot gerettete Menschen im Hafen von Málaga (Archivbild)
© Lorenzo Carnero/ZUMA Wire/dpa
Update

Verteilung von Flüchtlingen: Deutschland einigt sich mit drei EU-Staaten auf System für Seenotrettung

Bisher wird nach jeder Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer verhandelt, wer die Menschen aufnimmt. Nun gab es einen Durchbruch für eine generelle Regelung.

Deutschland hat sich mit Frankreich, Italien und Malta auf eine Übergangslösung zur Verteilung aus Seenot geretteter Migranten geeinigt. Man habe sich auf ein gemeinsames Papier verständigt, sagte der maltesische Innenminister Michael Farrugia am Montag nach Verhandlungen mehrerer EU-Minister auf Malta. Dieses solle bei einem EU-Innenministertreffen Anfang Oktober den anderen EU-Staaten präsentiert werden.

Für die Verteilung von Flüchtlingen seien nun „klare Vorgaben für die Verfahren“ und „klare Fristen“ für die Verteilung der Flüchtlinge erarbeitet worden, sagte Deutschlands Innenminister Horst Seehofer. Über die genaue Höhe der Verteilungsquoten müsse noch diskutiert werden, weil sie von der Zahl der beteiligten EU-Länder abhänge. Die Frage soll bei einem EU-Innenministertreffen am 8. Oktober abschließend geklärt werden. Mehr Details der Vereinbarung sind nicht bekannt.

Bislang sitzen gerettete Migranten teils wochenlang an Bord ziviler Rettungsschiffe im zentralen Mittelmeer fest, weil Italien und Malta den Schiffen die Einfahrt in ihre Häfen verbieten. Sie befürchten, mit der Verantwortung für die Migranten alleine gelassen zu werden, und fordern deshalb, dass andere EU-Staaten die Menschen abnehmen. Erst nach dieser Zusage sind sie bereit, ihre Häfen zu öffnen.

Zuletzt musste in jedem Einzelfall geklärt werden, welche Länder zur Aufnahme der Migranten bereit sind. Deutschland hat seit Juli 2018 die Aufnahme von 565 aus Seenot geretteten Migranten zugesagt. Nur 225 von ihnen erreichten die Bundesrepublik bislang.

Das Seerecht besagt, dass Menschen in Seenot gerettet werden müssen. Gerettete müssen dann an einen sicheren Ort gebracht werden - also in einen Hafen oder auf ein anderes Schiff. Nach dem Nothafenrecht muss die Einfahrt in den Hafen gestattet werden, wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist.

Initiative ging von Frankreich und Deutschland aus

Die Einigung vom Montag wurde bei einem Treffen der Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Malta erzielt. Auch Finnland, das derzeit den Vorsitz der EU-Staaten innehat, und die EU-Kommission waren vertreten. Innenminister Seehofer und sein französischer Kollege Christophe Castaner hatten zuletzt auf eine Lösung gedrungen. Seehofer hatte aber jüngst angekündigt, Deutschland könne bei einer Übergangslösung ein Viertel der Geretteten aufnehmen.

Die EU streitet seit Jahren über den Umgang mit Migranten, die im Mittelmeer aus seeuntüchtigen Booten gerettet werden. Hintergrund ist, dass es wegen des Widerstands von Ländern wie Polen und Ungarn bislang kein System zur gerechten Verteilung von Flüchtlingen gibt. (dpa, AFP)

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