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Mit diesen Fotos fahndete das Bundeskriminalamt nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri.
© dpa

Berliner Attentäter Anis Amri: Der Mann mit den vielen Gesichtern

Anis Amri, der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, entging immer wieder den Sicherheitsbehörden. Wer trägt die Schuld daran? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Zwei Monate nach dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt in Berlin sind viele Fragen offen. Der Innenausschuss des Bundestages hat sich am Montag in einer Sondersitzung mit dem Fall befasst, der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ebenfalls. An diesem Mittwoch berät zudem der Landtag in Nordrhein-Westfalen darüber, einen eigenen Untersuchungsausschuss einzusetzen. In Düsseldorf wie in Berlin geht es um Antworten auf die Frage, warum nicht zu verhindern war, dass Amri am 19. Dezember einen Lkw kaperte, zwölf Menschen tötete und mehr als 50 Besucher verletzte.

Wer steht in der Kritik?

Kaum eine Sicherheitsbehörde wird im Fall Amri von Fragen verschont. Die Grünenfraktion im Bundestag knöpft sich jetzt vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor. Auch in Nordrhein-Westfalen und Berlin gibt es Kritik am BfV. Gefragt wird, ob die Behörde zu wenig tat, um Amri im Blick zu halten. Die Bundesregierung teilte im Januar auf eine Anfrage der Grünen mit, das BfV habe Amri nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht. So wurden weder V-Leute auf den Tunesier angesetzt noch seine Telekommunikation angezapft. In Nordrhein-Westfalen und Berlin heißt es, das BfV hätte im Herbst, nachdem die Berliner Behörden die Überwachung Amris eingestellt hatten, selbst tätig werden müssen. Im Oktober war Amri im polizeilichen Informationssystem Inpol als „foreign fighter“ erfasst, also als Dschihadist. Außerdem stand er in der Zentraldatei des Bundeskriminalamts als „Gefährder“ und galt somit als potenzieller Terrorist. Zumindest die Einstufung als Gefährder war dem BfV lange bekannt.

Die Behörde kann auf eigene Faust in jedem Bundesland militante Extremisten beobachten. Der regionale Verfassungsschutz muss lediglich informiert werden. Dennoch erscheint es zu einfach, das BfV zum Sündenbock zu machen. Mehrere Behörden haben Amri unterschätzt. Der Beleg sind die Resultate von Expertenrunden im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. Die „AG Operativer Informationsaustausch“ kam bei Sitzungen am 15. Juni und 2. November 2016 zum Ergebnis, bei Amri sei keine konkrete Gefährdung erkennbar. Teilnehmer waren das BKA, das BfV, der Bundesnachrichtendienst, die Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei, die Landeskriminalämter (LKA) Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie die Verfassungsschutzbehörden beider Länder.

Warum wurde Amri unterschätzt?

Bei der Observation des Tunesiers, die allerdings lückenhaft war, registrierte die Berliner Polizei kaum religiöse Aktivitäten. Amri fiel durch Kokainkonsum sowie den Handel mit Drogen im Görlitzer Park auf. Ihm wird zudem ein Überfall in Neukölln, bei dem aber nicht er Haupttäter war, vorgeworfen. Während des Fastenmonats Ramadan lebte Amri in einer Wohngemeinschaft mit zwei Personen, die Alkohol tranken. Amri gab sich mal fromm und besuchte die vom Berliner LKA überwachte Moschee des Salafistenvereins „Fussilet 33“ in Berlin-Moabit. Dann verzichtete er wieder lange auf das muslimische Morgengebet. Die Sicherheitsbehörden hielten Amri für labil und ideologisch nicht gefestigt – trotz der Hinweise des marokkanischen Geheimdiensts auf seine IS-Sympathien. „Das ist einer unserer Fehler“, heißt es von Sicherheitsleuten, „wir müssen auch Leuten schlimmste Verbrechen zutrauen, wenn sie sich nicht wie der typische Salafist verhalten“.

Wie geht die Aufklärung weiter?

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das die Nachrichtendienste des Bundes überwacht, hat im Januar eine „Task Force“ eingesetzt. Geführt wird sie von Arne Schlatmann. Der frühere Ministerialdirigent aus dem Bundesinnenministerium ist seit Januar „Ständiger Bevollmächtigter“ des PKGr. Schlatmanns Truppe wird ihren Bericht zum Fall Amri wohl im März präsentieren. Fraglich bleibt, was ein Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen zustande bringen kann. Die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten wollen das „Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri“ durchleuchten. Dafür gäbe es aber kaum Zeit. Am 14. Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Und es ist unklar, ob sich im neuen Landesparlament wieder eine Allianz bildet, die einen Untersuchungsausschuss durchsetzen könnte.

Was plant Berlin?

Ein Untersuchungsausschuss in der Hauptstadt ist derzeit nicht geplant. Ein Problem dabei wäre wohl auch, dass die AfD dem üblichen Prozedere nach diesen Ausschuss leiten dürfte. Der Berliner Polizeipräsident, Klaus Kandt, sagte am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses: Allzu viel werde man über den Fall nicht preisgeben, weil dies sonst die Ermittlungen im Umfeld des Attentäters gefährde. „Hoch ärgerlich“ fand Kandt, dass die Polizeikamera vor der Moschee enttarnt wurde. Diese hätte weitere Erkenntnisse bringen können. Auf Klage des Senders RBB vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei kürzlich Details der Überwachung offenlegen. „Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, sagte Kandt. Der Staatssekretär von Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilte lediglich mit, dass Amri unter einem seiner vielen Alias-Namen vom zuständigen Berliner Landesamt nach Hamburg „verteilt“ wurde. Das ist üblich, um Flüchtlinge gleichmäßig in allen Bundesländern unterzubringen. Dazu habe man dem Tunesier – aber eben nicht unter seiner Klaridentität – eine Bahnfahrkarte ausgestellt. Ob er diese genutzt habe, wisse man nicht. Innensenator Andreas Geisel (SPD) selbst sagte zur seit Wochen diskutierten Frage, weshalb die Bilder der LKA-Kamera vor der Moschee nicht schneller ausgewertet worden seien: „Hätten wir damals die Bilder ausgewertet, hätten wir einen Islamisten gesehen, der in eine Moschee geht. Das ist keine Straftat.“

Was ist über Amris Kontakte bekannt?

Mehrere Muslime, die dem „Fussilet 33“- Verein zugerechnet werden, sollen mit Amri in Berlin aktiv gewesen sein. Der spätere Attentäter hat sich regelmäßig in den Räumen der Salafisten in Moabit aufgehalten. Amri verkehrte, heißt es aus Justizkreisen, zudem mit einem Berliner Araber, der einem in Rotlichtkreisen bekannten Clan zugerechnet wird. Der 26 Jahre alte Tunesier wiederum, der sich am Abend vor dem Anschlag vom Breitscheidplatz mit Amri zum Essen getroffen hatte, wurde ausgeflogen. Den Januar über saß der Mann wegen Sozialbetrugs in Untersuchungshaft, nun wurde er abgeschoben. Der Mann soll Sozialleistungen erschlichen haben und dem sächsischen Innenministerium zufolge mit 19 verschiedenen Identitäten unterwegs gewesen sein. Laut Bundesanwaltschaft konnte dem Tunesier eine Mitwisserschaft an den Attentatsplänen Amris nicht nachgewiesen werden. Auffällig: Jener Mann stand schon 2015 im Verdacht, in einer Moschee in Berlin-Charlottenburg Sprengstoff lagern zu wollen. Bewiesen wurde dies nicht.

Und das Verbot von „Fussilet 33“?

Immer wieder gab es Razzien, wurden Anhänger des Vereins wegen mutmaßlicher Unterstützung von Terrororganisationen festgenommen. Noch ist „Fussilet 33“ ein legaler Verein, obwohl schon Ex-Innensenator Frank Henkel (CDU) ein Verbot prüfen ließ. Ein Sprecher von Innensenator Geisel sagte am Montag dazu nur: „Verfahren, die Vereinsverbote zum Ziel haben, laufen grundsätzlich verdeckt. Deswegen können wir diese nicht öffentlich kommentieren.“

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