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Präsident in der Vorschule. Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron (Mitte) besucht eine Einrichtung in Paris.
© Christophe Ena/dpa

Kita-Debatte: Der Ernst des Lesens

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zieht die Schulpflicht um drei Jahre vor, um Sprachkenntnisse von Migranten zu verbessern. Wäre das in Deutschland denkbar?

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will sicherstellen, dass alle Kinder die französische Sprache gleichermaßen beherrschen, wenn sie in die Grundschule kommen. Deshalb hat er angekündigt, dass die Schulpflicht demnächst von sechs auf drei Jahre vorverlegt wird. In Frankreich hat der Schritt keine große Kontroverse ausgelöst, weil damit lediglich das dort bestehende System der Vorschulen zementiert wird – und die wird ohnehin von fast allen Kindern besucht. In Deutschland und insbesondere in Berlin hat Macrons Ankündigung hingegen eine alte Debatte neu belebt: Soll eine Kitapflicht oder eine verpflichtende Vorschule eingeführt werden?

Wie ist die Vorschule in Frankreich verankert?

Ab dem Beginn des Schuljahres 2019/2020 soll der Besuch der Vorschule, der derzeit freiwillig ist, laut der Ankündigung Macrons für alle Kinder ab drei Jahren zur Pflicht werden. Bislang beginnt die Schulpflicht mit der Grundschule – also mit sechs Jahren. Faktisch ändert sich trotz Macrons Ankündigung nicht allzu viel, denn schon jetzt besuchen die allermeisten Kinder die Vorschule, die „école maternelle“. Die dreijährige Vorschule dient der Vorbereitung auf die Grundschule. Für die Franzosen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie ihre Kinder schon früh einer schulähnlichen Institution überantworten. Nach der Kita, die in Frankreich „crèche“ (Krippe) heißt, beginnt für die jungen Franzosen im Alter von drei Jahren zwar noch nicht der Ernst des Lebens, aber doch die Bekanntschaft mit Schulmethoden: Lernen in der Gruppe, Disziplin, sprachliche Bildung. Allerdings ist im Zuge der von Macron verfügten Vorverlegung der Schulpflicht auch eine Debatte über die Erziehungsmethoden entbrannt. So geht es unter anderem um die Frage, in wie weit man Drei- bis Sechsjährigen abverlangen sollte, über längere Zeit stillzusitzen.

Das System der Vorschulen hat im Nachbarland eine lange Historie. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird in den Einrichtungen, die zuvor in erster Linie Zufluchtsorte für die Kinder arbeitender Mütter waren, pädagogisch geschultes Personal eingesetzt. Laut einem Dekret von 1881 hatten die Vorschulen den Auftrag, die körperliche, moralische und geistige Entwicklung der jungen Franzosen zu fördern. Heutzutage kommt der „école maternelle“ nicht zuletzt die Aufgabe zu, die Kinder von Zuwanderern zu integrieren. Allerdings ist die Vorschule kein Erfolgsgarant: Bei den Pisa-Studien, den internationalen Schulleistungsuntersuchungen, schneidet Frankreich regelmäßig schlecht ab.

Was bezweckt Frankreichs Präsident mit dem Schritt?

Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der an den Vorschulen angemeldeten Kinder zurückgegangen. Besonders Kinder aus Migrantenfamilien bleiben der Vorschule fern. Zwar besuchen fast 100 Prozent aller Fünfjährigen die Vorschule, jedoch sind es bei den Dreijährigen nur 97 Prozent. Zudem gibt es große regionale Unterschiede, wenn es darum geht, wie groß der Anteil der Dreijährigen ist: In einigen Übersee-Départements liegt er gerade einmal bei 70 Prozent, in Korsika bei 87 Prozent, und in Paris auch nur bei 93 Prozent.

Mit der Schulpflicht ab drei Jahren will Macron den Vorschulbesuch auch für jene 20.000 bis 30.000 Kinder sicherstellen, die pro Jahr der „école maternelle“ fernbleiben. Er kann sich dabei auf Statistiken berufen, denen zufolge Kinder, die früh in die Vorschule kommen, in der Regel auch in der Grundschule besser abschneiden.

Was beherrscht ein Kind in Frankreich, wenn es in die Grundschule kommt?

Grundsätzlich gibt es in den französischen Vorschulen weniger freies Spiel als in den Kitas in Deutschland, dafür aber Erziehungszyklen und Lehrpläne. Die Dreijährigen, die häufig nur am Vormittag in der Vorschule betreut werden und deren arbeitende Eltern den Nachwuchs anschließend mittags nicht selten von einer Kinderfrau abholen lassen, lernen erste Grundlagen. So werden sie mit Geschichten aus Kinderbuchklassikern an die Bedeutung von Büchern als Kulturträger herangeführt. Die Vierjährigen lernen unter anderem den Umgang mit Filzschreiber, Bleistift, Kohle und Kreide. Auch die musikalische Früherziehung kommt nicht zu kurz. Den Fünfjährigen wird wiederum unter anderem beigebracht, einzelne Buchstaben und Wörter wiederzuerkennen. Einige Experten wenden jedoch ein, dass in diesem Alter andere Dinge als das Alphabet und die Zahlen wichtig sind – etwa die Schulung des Gedächtnisses.

Was kostet das System der französischen Vorschulen?

Die Vorschule ist für die Eltern kostenfrei. Der Träger der „écoles maternelles“, das Pariser Erziehungsministerium, bezifferte Ende des vergangenen Jahres für das Jahr 2016 die staatlichen Ausgaben pro Kind auf 19.500 Euro.

Seit wann wird in Deutschland über eine Kitapflicht diskutiert?

Die Diskussion über eine Kitapflicht ist untrennbar verbunden mit den schlechten Sprachkenntnisse der Migrantenkinder bei der Einschulung: Je größer die Defizite, desto früher und desto häufiger fällt das Reizwort „Kitapflicht“. Da Berlin relativ früh eine hohe Quote an bildungsfernen Migranten hatte, wurde hier bereits vor 15 Jahren über eine Kitapflicht gesprochen. Auf Seiten der SPD, die die ganze Zeit das Bildungsressort innehatte, wurden dabei sehr unterschiedliche Meinungen geäußert. Als 2005 bekannt wurde, dass die Berliner Drittklässler sehr schlecht bei den bundesweiten Vergleichsarbeiten abgeschnitten hatten, forderte der damalige Bildungssenator Klaus Böger (SPD) eine Kitapflicht für Kinder aus Problemfamilien. Sein Neuköllner Parteifreund Heinz Buschkowsky ging bereits damals weiter und forderte die Kitapflicht für alle Kinder Neukölln war damals im Austausch mit den Niederlanden, wo es die Kitapflicht bereits ab dem vierten Geburtstag gab.

2005, als eine Protest- und Gewaltwelle von Jugendlichen Frankreich erschütterte und die Sorge vor ähnlichen Zuständen in Deutschland spürbar war, wurde hierzulande darüber diskutiert, wie Sprachprobleme überwunden werden könnten. Nun tauchte die Überlegung auf, ob verpflichtende Sprachtests nach dem vierten Lebensjahr mit anschließendem verpflichtenden Besuch von Vorklassen ab dem vierten Geburtstag die Lösung sein könnten.

Ist eine Kitapflicht mit den Elternrechten vereinbar?

In der Auseinandersetzung um die Kitapflicht tauchte immer wieder die Behauptung auf, dass das grundgesetzlich verbriefte Elternrecht einer Kitapflicht entgegenstehe. Um die Stichhaltigkeit dieser Behauptung zu überprüfen, gab die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung ein Gutachten in Auftrag: Gutachterin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD), Berlins ehemalige Justizsenatorin, legte dar, dass eine Kitapflicht wegen der verfassungsmäßig garantierten Elternrechten kaum durchsetzbar sei. Zur Begründung zitierte sie eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen, die zugunsten der Eltern ausgegangen waren . Die Juristin kam deshalb zu dem Schluss, dass „der Weg also nur über eine Vorverlegung der Schulpflicht gehen kann“. Dies aber bedeute, dass die Einrichtungen, in die die vierjährigen Kinder dann geschickt werden, „wesensmäßig der Schule selbst zuzurechnen“ sein müssten. Die Juristin schlug daher vor, die gerade abgeschafften kostenlosen Vorklassen „in irgendeiner Form“ wieder einzuführen. Ein Ausweg sei also nur die Vorverlegung der Schulpflicht.

Welche Chancen hätte eine Vorverlegung der Schulpflicht in Deutschland?

Anders als Frankreich hat Deutschland keine Vorschul-Tradition. Deutschland kann den historischen Vorsprung Frankreichs auf diesem Gebiet baulich, inhaltlich oder personell auf die Schnelle nicht aufholen. Wie schwierig eine neue Ausrichtung der Schulen auf jüngere Schüler ist, kann man am Beispiel Berlins sehen: Hier gab es bereits Erfahrungen mit vorschulischer Bildung durch die so genannten Vorklassen. Allerdings wurden sie 2006 aufgelöst, weil der Senat alle Kinder zusammen in den Kitas haben wollte: Die speziell ausgebildeten Vorklassen-Erzieher wurden zumeist auf die Kitas verteilt – ihr Knowhow ging den Schulen zum Teil verloren. Gleichzeitig wurde die Schulpflicht um ein halbes Jahr vorgezogen: Fünfeinhalbjährige Kinder wurden also nicht mehr in die – inzwischen abgewickelten – Vorklassen geschickt, sondern direkt in die reguläre erste Klasse.

Welche Folgen hatte die Früheinschulung?

Die Erfahrungen seit 2006/07 waren denkbar schlecht: Die jüngeren Kinder waren überfordert, was dazu führte, dass immer mehr von ihnen in den Kinderpsychiatrien landeten. Jahrelang durften selbst jene Kinder nicht von der Schulpflicht zurückgestellt werden, die erkennbar nicht schulreif waren: Die Senatsverwaltung wollte die Schulen dazu zwingen, diesen jüngeren Kindern adäquate Angebote zu machen. Das Motto lautete: Das Kind muss nicht reif für die Schule, sondern die Schule muss reif für das Kind sein. Nur fehlten den Schulen dafür die personellen Voraussetzungen und die Erfahrung.

Daher wuchs das Misstrauen der Eltern wurde immer stärker. Wer es sich leisten konnte, nahm sich anwaltlichen Rat. Schließlich wurden Zurückstellungen wieder erlaubt, was dazu führte, dass ein paar Jahre später fast alle Kinder unter sechs Jahren zurückgestellt wurden: Die Früheinschulung wurde von den Eltern durch die Hintertür, also mittels Zurückstellung, so lange unterlaufen, bis die SPD schließlich – auch auf Druck des Koalitionspartners CDU – nachgab und die Früheinschulung aus dem Schulgesetzstrich. Die anderen Bundesländer hatten zwar zunächst auch das Ziel der Früheinschulung verfolgt, allerdings gingen sie nicht so rigoros vor. Sie wollten die Schulpflicht nach und nach vorverlegen – stoppten dieses Vorhaben aber, als sie merkten, dass die Unter-Sechsjährigen dem Schulalltag in der Regel nicht so gut gewachsen waren.

Was hat es mit der Berliner Kitapflicht auf sich?

Dem Senat war klar, dass selbst die im internationalen und bundesweiten Vergleich sehr frühe Einschulung zu spät ansetzt, weil Kinder nur schwer Anschluss finden, wenn sie erst mit fast sechs Jahren einem deutschen „Sprachbad“ ausgesetzt sind. Daher beschloss Berlin vor etlichen Jahren, dass Kinder, die keine Kita besuchen, ein Jahr vor der Einschulung einen Deutschtest absolvieren mussten: Wer ihn nicht bestand, sollte ein Jahr lang für drei Stunden pro Werktag einen Deutschkurs besuchen. Als der Senat und das Abgeordnetenhaus das Ergebnis nicht zufriedenstellend fanden, wurde die Regelung verschärft – auf 18 Monate und auf fünf Stunden pro Werktag. Dieses Gesetz wird aber nur halbherzig umgesetzt, wie die Bildungsverwaltung jüngst auf Tagesspiegel-Anfrage bekanntgab: Nur zehn Prozent der identifizierten Kinder mit schlechten Sprachkenntnissen waren in den Kitas angekommen: Schulamt und Jugendamt sind offenbar nicht in der Lage, säumigen Familien nachzuspüren, zumal es noch nicht einmal genug Kitaplätze gibt, um den Familien entsprechende Angebote zu machen.

Wie ist die Lage im Bund?

Bei Teilen der CDU/CSU gab es vor wenigen Jahren noch erhebliche Vorbehalte gegenüber einer Kitapflicht – auch von der damaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder. Von einem „verqueren Menschenbild“ war im Zusammenhang mit der Kitapflicht die Rede; auch von einer „DDR-light“. Die jetzige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) war damals noch Neuköllner Bürgermeisterin und sprach davon, dass ein „verbindlicher Kitabesuch“ das Richtige sei angesichts der großen Sprachprobleme. Inzwischen hat sie aber klar gemacht, dass bundesweit andere Voraussetzungen gelten als in Neukölln: Es gibt in vielen Bundesländern zu wenig Kitaplätze, um eine Kitapflicht umzusetzen – ganz zu schweigen von den noch immer geltenden Zweifeln, was die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz anbelangt.

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