Korruptionsvorwürfe gegen CDU-Politikerin Strenz: Der Bundestag muss Konsequenzen ziehen
Die deutsche Politik darf den Fall Strenz nicht länger aussitzen. Der Bundestag sollte seine Regeln ändern, um weitere Fälle zu vermeiden. Ein Kommentar.
Die Vorwürfe gegen Karin Strenz sind schon länger bekannt, doch nun hat der Fall eine dramatische Wendung genommen: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen die CDU-Abgeordnete wegen Bestechlichkeit und durchsuchte ihr Bundestagsbüro. Diese Ermittlungen sind eine Zäsur: Zum ersten Mal steht eine Abgeordnete des Bundestags offiziell unter Korruptionsverdacht.
Zum Thema Korruption gibt es in Deutschland zwei verbreitete Meinungen. Die einen glauben, Bestechung von Politikern und Beamten sei nur ein Problem anderer, weniger entwickelter Staaten. Die anderen, eine sehr kleine, aber lautstarke Minderheit, halten ohnehin alle Politiker für korrupt. Eine ernsthafte Debatte darüber, was Korruption in einem Land wie Deutschland bedeuten kann, in welchen Erscheinungsformen sie auftritt und was man dagegen tun sollte, findet kaum statt.
Vor diesem Hintergrund wundert es wenig, dass der Fall Strenz in Teilen der deutschen Öffentlichkeit nur als bizarre Geschichte aus einem fernen Land wahrgenommen wurde, als „Aserbaidschan-Affäre“ – und nicht als ein Korruptionsskandal, von dem mehrere europäische Länder betroffen sind.
Parlamentarische Demokratie gegen Einflussnahme schützen
Ein ganzes Netzwerk von Parlamentariern aus Deutschland, Italien, Spanien und anderen Staaten vertrat im Europarat die Interessen Aserbaidschans. Das autoritäre Regime in Baku gab Millionen aus, um sich dort die Unterstützung von Abgeordneten zu erkaufen. Eine Institution, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben hat, sollte auf diese Weise gekapert werden. Das ist ein dramatischer Vorgang, dem die deutsche Politik bisher kaum Beachtung schenkt.
Es reicht nicht, nur über das Fehlverhalten einzelner Abgeordneter oder das rücksichtslose Vorgehen eines autoritären Regimes zu reden. Letztlich geht es darum, wie sich die parlamentarische Demokratie gegen die Einflussnahme von außen wappnen kann.
Doch auch diese Erkenntnis scheint im Bundestag noch nicht angekommen zu sein. Bisher hat das Parlament versucht, das Problem auszusitzen. Der Bundestagspräsident verhängte zwar ein Ordnungsgeld gegen Strenz, aber nicht wegen der Annahme von Geld aus Aserbaidschan, sondern nur wegen der verspäteten Meldung dieser „Nebeneinkünfte“. Im vergangenen Jahr kassierte das Parlament eine Rüge der Staatengruppe gegen Korruption, weil es deren Empfehlungen zur Prävention von Abgeordnetenbestechung kaum oder gar nicht umgesetzt hatte.
Der Bundestag muss seine Regeln dringend so ändern, dass weitere Fälle wenn nicht verhindert, dann zumindest effektiv sanktioniert werden können. Denn wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass die Causa Strenz ein Einzelfall ist und bleibt.
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