"Duldung" für Flüchtlinge: De Maizière will Bleiberecht vereinfachen und verschärfen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will ein dauerhaftes Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber schaffen, die Regeln an anderer Stelle aber deutlich verschärfen. Was bedeuten diese Pläne?
Sie leben seit Jahren in Deutschland und kommen doch nicht an. Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, weil sie zum Beispiel nicht ausreichend nachweisen konnten, dass sie in ihrer Heimat persönlich politisch verfolgt werden, die aber trotzdem nicht abgeschoben werden. Wenn zum Beispiel im Heimatland Krieg herrscht, wird die Abschiebung faktisch nicht vollzogen. Dieser Zustand kann sich jahrelang hinziehen und wird „Duldung“ genannt.
In dieser Zeit gehen die Kinder zur Schule, die Eltern finden vielleicht Arbeit, die Familie integriert sich und muss dennoch alle paar Monate darauf hoffen, dass die Duldung verlängert wird. Nach der Einschätzung, die Innenminister Thomas de Maizière im Nachrichtenmagazin „Focus“ abgab, betrifft dieses Schicksal in Deutschland mehrere zehntausend Menschen. Ihnen will der Bundesinnenminister nun entgegenkommen.
Bereits vor der Sommerpause präsentierte das Innenministerium einen Gesetzentwurf „zur Neubestimmung Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“. Dieser Entwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung und soll in absehbarer Zeit dem Kabinett vorgelegt werden. Er sieht eine Regelung für ein „stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte Geduldete vor“.
Im Klartext bedeutet dies – auch wenn diese Regelungen in der Ressortabstimmung noch verändert werden kann – eine Anerkennung für Familien, die länger als sechs Jahre und Alleinstehende, die länger als acht Jahre geduldet in Deutschland leben. Sie müssen einen Job haben, der es ihnen ermöglicht, sich selbst zu versorgen. Und sie müssen Deutschkenntnisse nachweisen können. Zudem dürfen sie nicht straffällig geworden sein. Auch für Kinder und Jugendliche, die erfolgreich eine Schule besuchen, soll das Bleiberecht verbessert werden.
Bisher waren Anerkennungsrunden immer an einen bestimmten Stichtag gebunden
Bereits in der Vergangenheit hat es wiederholt solche Anerkennungsrunden gegeben, zuletzt in den Jahren 2006 und 2007. Aber bisher waren diese immer an einen bestimmten Stichtag gebunden. Die geplante gesetzliche Regelung soll dagegen nur einen Aufenthaltszeitraum festlegen. Der Gesetzesentwurf sieht allerdings an anderer Stelle auch erhebliche Verschärfungen der bisherigen Regeln vor. Abgelehnte Asylbewerber, die beispielsweise aus einem sicheren Drittstaat kommen oder über andere EU-Staaten einreisen, sollen zukünftig mit einem „Aufenthaltsverbot“ belegt werden. Diese Sperre verhindert dann, dass sie durch eine längere Duldung oder familiäre Umstände ein Bleiberecht erwirken können.
Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl hatten deshalb den Entwurf des Innenministeriums im Sommer massiv kritisiert. Die Paragrafen für die Aufenthaltsverbote seien derart weit auslegbar, dass das an anderer Stelle versprochene Bleiberecht komplett ausgehöhlt werde.