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Was sie wissen: Ausrangierte Speicherlaufwerke werden zerstört, um die Nutzerdaten zu schützen.
© picture alliance / AP Photo/Google, Connie Zhou

Data Debates: Datenschutz ist kein Selbstzweck

"Meine Daten gehören mir" - der Ruf heute geradezu protektionistisch. Zur Absicherung von Big Data kann stattdessen ein Blick in die Straßenverkehrsordnung helfen. Ein Gastbeitrag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière

Daten als das neue Öl, das neue Gold, als Währung, als Produktionsfaktor, als Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Viele – mal mehr, mal weniger gelungene – Bilder wurden in den vergangenen Jahren entworfen, um die Bedeutung von Daten für die digitale Entwicklung zu unterstreichen. Mittlerweile hat wohl jeder verstanden, dass Daten auch zu attraktiven Wirtschaftsgütern geworden sind.

Leider vernebeln einige zweifelhafte Grundannahmen die öffentliche Debatte über Datenschutz und Privatsphäre.

Eine dieser Annahmen lautet: „Meine Daten gehören mir“. Diese Losung gehört zum festen Repertoire vieler Diskussionen über den Datenschutz. Einst in hitzigen Debatten gegen die Volkszählung 1983 verwandt, wird mit diesem Eigentumsanspruch auch heute Stimmung gemacht.

Dabei ist - rechtlich betrachtet - klar, dass es kein Eigentum an Daten gibt wie an Sachen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1983 erkannt, als es feststellte, dass der Einzelne kein „Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über ‚seine‘ Daten“ hat. Informationen über Aussehen, Kleidungsstil, Auftreten: all das sind Daten, die ich nicht kontrollieren kann. Sie werden ständig kopiert, verändert, weiterverbreitet. Sie sind eben keine Gegenstände, die weggenommen oder zurückgeholt werden können.

Datensicherheit ist sein Thema: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) besuchte am 8.Februar.2017 die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen. Die auf Cybercrime spezialisierte Staatsanwaltschaft gehört zu den ersten ihrer Art in Deutschland.
Datensicherheit ist sein Thema: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) besuchte am 8.Februar.2017 die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen. Die auf Cybercrime spezialisierte Staatsanwaltschaft gehört zu den ersten ihrer Art in Deutschland.
© Arne Dedert/dpa

Je mehr Daten zu attraktiven Wirtschaftsgütern werden, desto verlockender wird für viele die Vorstellung von „eigenen“ Daten, die monetarisiert und gehandelt werden können.  Auch Teile der Wirtschaft beanspruchen jetztEigentumsrechte an Daten.. In einem Richtlinienvorschlag der EU sollen „Daten als Entgelt“ festgeschrieben werden. Manche Rechtswissenschaftler wollen die Ausschließlichkeitsrechte des Sachenrechts auf Daten anwenden.

Unter Privatsphäre versteht jeder etwas anderes

Dabei gerät aus dem Blick, dass Daten Informationen, Ideen, Wissen und Meinungen sind. Sie sind die Grundlage der Wissensgesellschaft. Der freie Fluss der Informationen ist Teil einer auf Freiheit und Wettbewerb beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Der Austausch von Ideen und Meinungen ist das Wesen dieser Ordnung. Das Konzept „Privateigentum an Daten“ hingegen trägt protektionistische Züge und birgt die Gefahr einer Überregulierung. Wenn ich aber „meine“ Daten verkaufen kann, besteht die Gefahr des Ausverkaufs der Privatsphäre. Dann können sich irgendwann nur noch Wohlhabende Zurückhaltung leisten, während wirtschaftlich Schwächere zum Verkauf „ihrer“ Daten faktisch gezwungen sind.

Das Konzept von Dateneigentum beschneidet im Übrigen die berechtigten Interessen Dritter, die persönliche Informationen zum Beispiel im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit oder auch Kunstfreiheit verarbeiten. Das heißt im Übrigen nicht, dass alles umsonst ist oder umsonst sein muss. Und das heißt nicht, dass an verarbeiteten Daten Schutzrechte entstehen.

Der wichtigste Grund, weswegen Daten nicht kommerzialisiert werden sollten, ist aber, dass Daten nicht um ihrer selbst willen geschützt werden. Datenschutz ist kein Selbstzweck. Geschützt werden vielmehr vor allem die Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ist keineswegs eindeutig, was unter Privatsphäre zu verstehen ist. Die einen sehen schon im Zusenden von Werbung einen Angriff auf ihre Privatsphäre, die anderen erst, wenn in ihre Wohnung eingebrochen wird.

Gut genutzte Daten können das Leben verbessern

Daten sind weder gut noch schlecht. Es kommt vielmehr auf ihre konkrete Verwendung an. Durch bewusste und überlegte Verwendung von Daten können wir unser Leben verbessern, wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen, von unserer Freiheit Gebrauch machen. Durch missbräuchliche Verwendung kann Schaden entstehen.

Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung beschreibt, wie man sich allgemein im Straßenverkehr zu verhalten hat. Es wäre schon viel gewonnen, wenn wir diese Regeln auf den Umgang mit Daten übertrügen. Die beiden Gebote lauteten dann: Paragraph 1 Absatz 1: „Die Teilnahme am Datenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ und Paragraph 1 Absatz 2: „Wer am Datenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Das Internet ist mitnichten ein rechts- oder grenzfreier Raum. In einem geordneten Rahmen kann und soll durch Transparenz und Selbstverantwortung der mündige Bürger am digitalen Verkehr teilhaben und teilhaben können.

- „Tagesspiegel Data Debates“ heißt eine neue Veranstaltungsreihe des Tagesspiegels zur Digitalisierung der Gesellschaft. Auftakt ist am Donnerstag mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Weitere Informationen finden Sie unter: www.datadebates.de

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