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Ein Nashorn aus Elfenbein. Solche Kunstgegenstände dürfen nach Deutschland seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr eingeführt werden.
© ZB

Artenschutz: Das Washingtoner Artenschutzabkommen

Der Handel mit seltenen Tier- und Pflanzenarten wird seit 1973 mit einem der ersten weltweiten Umweltabkommen reglementiert.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) ist einer der ältesten Umweltschutzverträge der Welt. Schon 1973 ist vereinbart worden, den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu beschränken. Deutschland hat als 22. Vertragsstaat 1976 die Handelsregeln gebilligt. Inzwischen haben 176 Staaten den Vertrag ratifiziert. Die bedrohten Arten werden in Anhängen zum Abkommen gelistet. Im Anhang I sind die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die vom Aussterben bedroht sind und mit denen deshalb gar nicht gehandelt werden darf. In diesem Anhang sind afrikanische Elefanten und Nashörner mit Ausnahme der Tiere im Süden Afrikas gelistet. Die südafrikanischen Elefanten und Nashörner sind im Anhang II geführt, in dem sich Arten befinden, bei denen eine auf wissenschaftlicher Basis fundierte Bewirtschaftung noch möglich erscheint. Das Cites-Abkommen war durchaus erfolgreich. Seit dem Handelsverbot für Elfenbein 1989 bis vor etwa fünf Jahren haben sich die Elefantenbestände vor allem im Süden Afrikas deutlich erholt. Tansania hat nun für die nächste Cites-Konferenz im März 2013 den Antrag gestellt, einen Teil seiner Lagerbestände von Elfenbein an China und Japan verkaufen zu dürfen und seine Elefanten aus dem Anhang I in den Anhang II zu übertragen. Das Nachbarland Kenia dagegen lehnt jede Lockerung ab. Denn tatsächlich hat die Wilderei 2011 einen neuen Höhepunkt erreicht, nicht nur in Ostafrika, sondern auch im Süden Afrikas. Besonders dramatisch ist die Lage der Nashörner in Asien wie in Afrika. Immer öfter geht es bei den Cites-Konferenzen jedoch um Tropenhölzer, Medizinpflanzen oder Meereslebewesen, deren Handel unterbunden werden soll.

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