Boston-Attentäter Dschochar Zarnajew: Das Todesurteil muss noch nicht das Ende sein
Zwischen Urteil und Vollstreckung liegen in den USA oft Jahre oder sogar Jahrzehnte. Die Anwälte des Attentäters auf den Boston-Marathon kündigen bereits Berufung gegen die Entscheidung an.
Robert Hood arbeitete von 2002 bis 2005 als Wärter im Bundesgefängnis ADX Florence, Colorado. Es waren die letzten drei Jahre vor seinem Ruhestand. Und die intensivsten. „In meinen Augen ist es schlimmer als der Tod“, hat Hood einmal über das Hochsicherheitsgefängnis gesagt, das wegen seiner Nähe zu den Rocky Mountains auch „Alcatraz der Rockies“ genannt wird.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wo Dschochar Zarnajew, der Bombenleger vom Boston-Marathon, der am vergangenen Freitag zum Tode verurteilt wurde, seine Zeit bis zur Vollstreckung des Urteils verbringen wird. Entweder in jenem berüchtigten ADX Florence. Oder im Bundesgefängnis Terre Haute, Indiana – und das trägt den Spitznamen „Guantanamo des Nordens“.
Alcatraz oder Guantanamo. Zwei Symbole des Schreckens. Die Entscheidung darüber wird das „Federal Bureau of Prisons“ in den kommenden Wochen treffen.
Drei Menschen waren bei dem Anschlag im April 2013 ums Lebens gekommen. 260 wurden verletzt. Als Betroffene und Angehörige der Opfer nach dem Urteil befragt wurden, was sie nun empfinden, antworteten die meisten, dass sie erleichtert seien. „Wir können von diesem Punkt neu anfangen. Ich habe das Gefühl, dass wir es jetzt wirklich hinter uns lassen können“, sagte Karen Brassadr, die an der Ziellinie schwer verletzt worden war.
Doch die Vergangenheit hat gezeigt: Zwischen Urteilsverkündung und Vollstreckung liegen in den USA meist Jahre, manchmal Jahrzehnte. Zumal die Anwälte des Täters in Berufung gehen. Und sollte diese in erster Instanz abgelehnt werden, stehen weitere Rechtsmittel zur Verfügung. Die Verteidiger werden wohl in erster Linie damit argumentieren, dass das Verfahren nicht in Boston hätte durchgeführt werden dürfen, da die örtliche Betroffenheit Einfluss auf das Urteil gehabt habe. Die Anwälte hatten während des Prozesses immer wieder auf die überharten Bedingungen hingewiesen, die Zarnajew im Gefängnis erwarten würden. Sie wollten die Juroren davon abbringen, die Todesstrafe zu verhängen. Erfolglos.
Dass Zarnajew, der derzeit noch in einem Gefängnis im Bundesstaat Massachusetts sitzt, überhaupt zum Tode verurteilt werden konnte, liegt daran, dass er sich vor einem Bundesgericht verantworten musste. Denn in Massachusetts wurde die Todesstrafe bereits in den frühen 80er Jahren abgeschafft. Nach Angaben des unabhängigen Death Penalty Information Center wurde seit 1988 zwar 75-mal ein Angeklagter in einem Bundesverfahren zum Tode verurteilt, vollstreckt wurden allerdings nur drei Urteile.
Dschochar Zarnajew hatte mit seinem Bruder zwei Bomben gezündet
Der in Kirgistan geborene Zarnajew hatte im April 2013 mit seinem älteren Bruder Tamerlan zwei Sprengsätze am Zieleinlauf des Marathons gezündet. Es war der schwerste Anschlag in den USA seit dem 11. September 2001. Es folgte eine tagelange Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der sowohl ein Polizist als auch Tamerlan Zarnajew in einem Schusswechsel getötet wurden.
Jedes Gnadengesuch, jede neue Überprüfung, jedes neues Prozessdetail wird auch in den kommenden Jahren von den Medien begleitet werden. Das Kapitel ist längst nicht beendet. Und genau das hatten die Eltern des achtjährigen Martin Richard, der bei dem Anschlag ums Leben kam, befürchtet. Sie plädierten in einem Gastbeitrag in der Zeitung „Boston Globe“ vor einigen Wochen dafür, dass Dschochar Zarnajew ins Gefängnis geht. Nur ins Gefängnis.
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