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Gleisdreieckpark in Berlin: Nur noch zu zweit darf man rausgehen.
© Tobias Schwarz / AFP

Kontaktsperre wegen Coronavirus: Das ist nun verboten, das ist noch erlaubt

Treffen von mehr als zwei Menschen: verboten. Spaziergang mit der Kleinfamilie: erlaubt. Ein Überblick zu den drastischen Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Epidemie nochmals verschärft. 

In den kommenden zwei Wochen ist daher der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch „alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet“. So steht es im Beschluss der Regierungsrunde, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Vereinbarung für zwei Wochen

Faktisch läuft das auf ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als zwei Personen hinaus. Kleinfamilien dürfen weiterhin zusammen unterwegs sein.  Die weitergehenden Maßnahmen seien notwendig, weil sich zu viele Bürger nicht an die am 12. März beschlossene Aufforderung, soziale Kontakte möglichst weitgehend zu verringern, gehalten hätten.

Ein generelles Ausgangssperre gibt es damit nicht. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, eine bundesweite Ausgangssperre sei derzeit nicht das Mittel der Wahl. „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt.“

Merkel und die Regierungschefs der Länder fordern nun die Bürger auf, zu Personen, die nicht der eigenen Familie angehören, mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ausgenommen davon ist jedoch die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Das heißt, dass Restaurants einen Außer-Haus-Verkauf anbieten dürfen.

Das soll nach den neuen Beschlüssen verboten werden:

  • Treffen von mehr als zwei Personen sollen untersagt werden
  • Das Haus darf ohne triftigen Grund nicht verlassen werden
  • Restaurants sollen geschlossen werden, nur noch Außer-Haus-Verkauf soll möglich sein
  • Auch Friseure, Tattoostudios, Massagepraxen und Kosmetikstudios müssen schließen

Das soll nach den neuen Beschlüssen noch erlaubt sein:

  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, erforderliche Termine, Prüfungen, Hilfe für andere soll weiterhin erlaubt sein
  • Auch individueller Sport und Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt - wenn sie allein oder mit Angehörigen im eigenen Haushalt durchgeführt werden
  • Wer das Haus verlässt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Menschen halten

Individuelles Luftschnappen erlaubt

Weiter heißt es in dem Beschluss: „Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.“ In anderen europäischen Ländern sind ebenfalls scharfe Maßnahmen in Kraft.

Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkung auf zwei Personen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht werden. Sie werden als Ordnungswidrigkeit bestraft. „Gruppen feiernder Jugendlicher auf öffentlichen Plätzen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.“

In der Runde hatte es zuvor einen Krach zwischen den Ländern gegeben. Zwölf Ministerpräsidenten, darunter NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU), hatten eine Beschlussvorlage erarbeitet und vorgelegt – nicht mit im Boot waren Bayern, das Saarland und Sachsen. Diese Länder waren am Freitag mit eigenen Maßnahmen vorgeprescht. Wie es hieß, kam es deswegen in der Telefonkonferenz zu einem kurzen Streit zwischen Laschet und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

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