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Familien, die in Deutschland wohnen, sind berechtigt Kindergeld zu beziehen.
© Julian Stratenschulte/dpa

Debatte um Sozialmissbrauch: CSU dringt auf Konsequenzen bei Kindergeldtransfers

Die CSU fordert in der Debatte um Kindergeldüberweisungen ins Ausland schnelle Änderungen. Der Städtetag warnt hingegen vor einem Durcheinander in der Diskussion.

In der Debatte um ausländische Kindergeldempfänger und Sozialmissbrauch dringt die CSU nun auf schnelle Konsequenzen. Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, sprach von „zügellosen Kindergeldtransfers“ ins Ausland, mit denen „endlich Schluss“ gemacht werden müsse. Als Rezept dafür empfahl er, die Höhe des Kindergeldes den Lebenshaltungskosten am Wohnort der Kinder anzupassen.

„Es freut mich, dass auch die SPD jetzt handeln möchte, wo sie in der letzten Wahlperiode blockiert hat“, sagte Müller. Man löse das Problem aber nicht in den Kommunen, die unter den steigenden Zahlungen litten, sondern in Brüssel, wo bislang gebremst werde. „Wir als CSU halten den Druck auf Europa aufrecht, damit die Kindergeld-Indexierung kommt.“

Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell dagegen hält diese Forderung für hochproblematisch. Zwar gebe es zweifellos Missbrauch bei Kindergeldtransfers, der vehement bekämpft werden müsse, sagte der Koblenzer Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften dem Tagesspiegel. Doch dafür jetzt alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Nachbarländern in Haftung zu nehmen, die rechtmäßig hier arbeiteten und auch dringend gebraucht würden, sei nicht in Ordnung. Zudem würde die geforderte Indexierung des Lebensstandards ihrer Heimatländer einen immensen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zum Ertrag stehe.

Wie berichtet ist die Zahl der Kindergeldtransfers ins Ausland deutlich gestiegen. Nach Angaben des Finanzministeriums wurde im Juni Kindergeld für 268336 Kinder gezahlt, die im EU-Ausland leben. Das ist eine Zunahme um 10,4 Prozent seit Ende 2017. Der Deutsche Städtetag und die anderen Kommunalverbände dringen deshalb auf neue Regeln. Gleichzeitig klagten mehrere Bürgermeister über offensichtlichen Sozialmissbrauch und Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die EU-Kommission lehnt eine Neuregelung ab

Es gehe nicht um einen Generalverdacht gegen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, beteuerte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, am Freitag. Er sei aber der Meinung, dass man das Kindergeld dem jeweiligen Bedarf anpassen müsse. Und der sei für im osteuropäischen Ausland lebende Kinder nun mal geringer als in Deutschland. Selbstkritisch sagte Dedy im Deutschlandfunk: „Gestern ist ja die Diskussion doch fröhlich durcheinandergelaufen, die Missbrauchsfälle und die Reformvorschläge kamen in eine Tüte, das war mir nicht so recht.“

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Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok wiederum hielt betroffenen Städten und Gemeinden eigenes Fehlverhalten vor. „Viele Kommunen machen in ihrem Umgang mit Sinti und Roma reichlich viel falsch“, sagte Brok der „Rheinischen Post“. Sie müssten „ihr Recht viel härter durchsetzen, Menschen wieder in das Heimatland zurückzuschicken, wenn die Personen hier nach drei Monaten keine Arbeit gefunden haben“. Zudem dürften die Gewerbeämter nicht ohne genaue Prüfung ausländischen Selbstständigen Gewerbescheine ausstellen.

Die EU-Kommission lehnt eine Neuregelung von Kindergeldzahlungen ins europäische Ausland ab. Eine Anpassung dieser Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbots nirgendwo im EU-Recht vorgesehen, sagte eine Kommissionssprecherin in Brüssel.

Auch deutsche Beschäftige können von Kindergeldzahlungen im Ausland profitieren

Der Sozialwissenschaftler Sell nannte die Debatte „gefährlich und in Teilen auch verlogen“. Wenn man kritisiere, dass die Fälle von Kindergeldtransfers ins Ausland so zugenommen haben, müsse man das schon auch in Relation zu der ebenfalls immens gestiegenen Zahl von sozialversicherungspflichtig beschäftigten EU-Ausländern in Deutschland setzen, betonte er. Zudem arbeiteten immer mehr EU-Ausländer in Branchen wie der Gastronomie oder der Pflege, wo man hierzulande händeringend nach Personal suche. Diese Beschäftigten seien im System „eingepreist“, so der Experte. Da sie hier ihre Steuern und Abgaben zahlten, stehe ihnen auch die Rückerstattung für das steuerfrei gestellte Existenzminimum ihrer Kinder in voller Höhe zu.

Deutsche Beschäftigte profitierten im Übrigen ebenfalls von Kindergeldzahlungen aus dem Ausland, erinnerte Sell und verwies beispielhaft auf Grenzregionen zu Luxemburg. Wer in dem Beneluxstaat arbeitet und in Deutschland wohnt, erhält fürs erste Kind 71 Euro mehr an Kindergeld, für zwei Kinder beläuft sich das Plus auf 130 Euro. Zudem, so Sell, müsse man auch an „Ausweichreaktionen“ auf die geforderte Indexierung denken. Den deutschen Kommunen sei kaum geholfen, wenn hier lebende EU-Ausländer mehr Kinder nachholten, um einen höheren Kindergeldsatz zu erhalten.

Die Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen, haben bisher keine Erkenntnisse über flächendeckenden Betrug beim Kindergeld. Bei Ausländern, deren Kinder nicht in Deutschland lebten, „findet so gut wie kein Missbrauch statt“, hieß es. Dennoch sollen nun aber die Prüfungen forciert werden. „Geplant ist, an allen 14 regionalen Standorten der Familienkassen zwei Vollzeitkräfte dafür einzusetzen“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Freitag. Die Stichproben sollten sich nicht auf eine bestimmte Gruppe beziehen. „Es wird demnach auch keine Vorauswahl nach Nationalität geben“, betonte die Sprecherin. Schon jetzt machen die Familienkassen Stichproben mit einem Computerprogramm. In Nordrhein-Westfalen waren bei solchen Stichproben kürzlich bei 100 Verdachtsfällen 40 ungerechtfertigte Anträge gefunden worden. „Solche Zahlen sind bei dem künftigen deutschlandweiten Verfahren nicht zu erwarten“, betonte die Sprecherin. In NRW seien Fälle herangezogen worden, bei denen es schon einen Anfangsverdacht gegeben habe. Bei der neuen bundesweiten Stichprobe könne es grundsätzlich jeden treffen. (mit dpa)

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