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Arzneimittel? In Deutschland durfte Cannabis bislang nur mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.
© Matt Masin/dpa

Hanf für Schwerkranke: Cannabis gibt es jetzt auf Rezept

Hanf darf künftig für die Anwendung bei schwer kranken Patienten auch in Deutschland angebaut werden.

Noch gibt es in Deutschland keine legalen Hanf-Plantagen, doch schon bald ist der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland erlaubt. Bereits 2019 sollen pharmazeutische Unternehmen im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten Cannabis-Pflanzen auf deutschem Boden ernten, die dann als getrocknete Blüten oder als Extrakt und auf Rezept an schwerkranke Patienten weitergegeben werden dürfen – wenn Standardtherapien nicht zur Verfügung stehen oder erfolglos bleiben. Die Kosten für die Behandlung übernimmt die jeweilige Krankenversicherung. Grundlage für den therapeutischen Einsatz des Rauschmittels ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“, das Bundestag und Bundesrat Anfang dieses Jahres verabschiedet haben. Die neue Regelung tritt in Kraft, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat. „Es geht hier aber nicht ums Kiffen oder den Joint auf Rezept“, sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag. „Mit dem Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt, um die Versorgung schwer kranker Patienten zu verbessern und ihre Schmerzen zu lindern.“ Das BfArM will die neue Regelung fünf Jahre lang mit einer anonymisierten Erhebung flankieren, um die bis heute dürftige wissenschaftliche Datenlage zur Wirkung und Sicherheit von Cannabis zu verbessern und um zu einem späteren Zeitpunkt auch Fertigarzneimittel auf Grundlage der Pflanze zu entwickeln.

Bislang konnten nur 1000 Patienten mit Ausnahmegenehmigung auf den Stoff zurückgreifen

Bislang konnten in Deutschland nur rund 1000 Patienten im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zu medizinischen Zwecken auf Cannabis zurückgreifen. So kam die Grünpflanze beispielsweise als Schmerzmittel bei Patienten mit Multipler Sklerose oder Rheuma sowie zur Steigerung des Appetits bei Krebs- oder Aidskranken zum Einsatz. Die Kosten mussten die Patienten selbst tragen. Bislang wird Cannabis zu medizinischen Zwecken aus den Niederlanden und Kanada importiert. Wie viel Medizinal-Cannabis künftig benötigt werde, könne derzeit nur geschätzt werden, sagte BfArM-Präsident Karl Broich. Bei aktuell rund 1000 Patienten mit einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm pro Person würden 365 Kilogramm pro Jahr oder rund 10 000 Cannabis-Pflanzen benötigt, um diese Menschen zu versorgen. Wer die Pflanzen künftig in Deutschland pflanzen und ernten darf und wo sie angebaut werden, steht noch nicht fest. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes werde es für ihre Zucht und Weiterverarbeitung eine europaweite Ausschreibung der neu eingerichteten Cannabis-Agentur des BfArM geben, sagte Staatssekretär Stroppe. Um eine Lizenz bewerben könnten sich sowohl deutsche als auch ausländische pharmazeutische Unternehmen. Die Agentur soll ihre Ernte in Besitz nehmen und die Pflanzen an Arzneimittelhersteller und Apotheken weitergeben. Dort sollen die Cannabis-Pflanzen nach den Bedürfnissen des Patienten etwa zu öligen Lösungen oder Tropfen verarbeitet werden. Nicht äußern wollten sich BfArM und Gesundheitsministerium zu den Preisen.

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