Gültig ab 1. März 2020: Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht
Kein Kitaplatz ohne Masernschutz: Der Bundestag beschließt eine Impfpflicht ab dem 1. März 2020. Das Gesetz geht auf einen Todesfall in Berlin zurück.
Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll.
Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Spahn sagte: „Masernschutz ist Kinderschutz.“ Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.
Dass die Impfpflicht im Bundestag beschlossen wurde, geht maßgeblich auf den Druck aus Berlin und Brandenburg zurück. Damals musste sich das bundesweit für Epidemiologie zuständige Robert-Koch-Instituts (RKI) mit der Masernwelle in der Hauptstadt befassen: 2015 hatten sich circa 1400 Männer, Frauen und Kinder in Berlin infiziert. Ein 18 Monate altes Kleinkind starb an den Folgen der Infektion. Der frühere Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) plädierte für eine Impfpflicht, die oppositionelle Berliner FDP setzte sich ab 2018 ebenfalls dafür ein.
Brandenburgs Landtag kündigte Anfang des Jahres gar eine eigene Regel für Kitakinder an, sollte der Bund nicht handeln. Vor allem die Grünen in der Region lehnten eine Pflicht zur Immunisierung ab.
- Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören
- Praxen, Kliniken und Betriebsärzte müssen neue Fälle melden
- 2019 sind dem RKI zufolge in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt
- In Berlin ging die Zahl der Fälle nach Auskunft des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zuletzt zurück; von 69 im Jahr 2017 auf 30 in 2018
- Eine Bevölkerung gilt dann als weitgehend geschützt, wenn die Impfquote 95 Prozent erreicht hat. Es sind zwei Impfungen nötig
- Deutschland hat diese Impfquote nach Angaben der Bundesregierung aber bisher nicht erreicht
Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte zu Jahresanfang gesagt, bei Kindern liege Berlin mit der ersten Masernimpfung mit 97,2 Prozent über der 95-Prozent-Quote, eine geringere Impfquote von 92,6 Prozent gibt es aber bei Kindern mit der empfohlenen zweiten Impfung. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte spricht sich seit Jahren für eine Impfpflicht aus.
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Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine „vertrauliche Spurensicherung“ mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren. (mit dpa)