Abhörung von Angela Merkels Handy: Bundesregierung sagt nichts zur Einstellung der Ermittlungen
Generalbundesanwalt Harald Range hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausforschung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch amerikanische Geheimdienste eingestellt. Die Bundesregierung will diesen Schritt nicht kommentieren.
Die Bundesregierung lehnt eine Stellungnahme zur Einstellung der Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausforschung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ab. „Die Ermittlungen einzuleiten oder die Ermittlungen zu beenden, das sind Schritte, die nur im Ermessen und nur in der Verantwortung des Generalbundesanwaltes liegen, und die sollten von der Bundesregierung nicht kommentiert werden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Die Kanzlerin habe mehrfach öffentlich betont, dass es nicht vorrangig um ihr Handy gehe, sondern um den Schutz der Kommunikation aller Bürger und die Frage, ob in Deutschland auch von internationalen Partnern deutsches Recht eingehalten werde. „Das ist es, was im Vordergrund steht und immer stand“, sagte Seibert.
Aus Mangel an Beweisen hatte zuvor Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausforschung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingestellt. Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Handy abgehört, habe sich „mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen“, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit.
Ein Beweisstück der NSA konnte nicht gefunden werden
ange hatte die Ermittlungen im Juni vergangenen Jahres wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Der National Security Agency (NSA) soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben. Doch der Behörde gelang es offenbar nicht, handfeste Beweise zu beschaffen: So hätten die von dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden veröffentlichten Dokumente keine gerichtsfesten Nachweise für eine Überwachung des Mobiltelefons enthalten, hieß es jetzt.
Ein in den Medien veröffentlichtes angebliches Beweisdokument - die Abschrift eines NSA-Schriftstücks - habe nicht beschafft werden können. Auch technisch habe sich der Verdacht nicht nachweisen lassen, weitere Ermittlungsansätze sieht die Behörde derzeit nicht. „Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen ist daher auf diesem Weg nicht möglich“, heißt es in der Mitteilung von Deutschlands Chefermittler. Deutschlands Chefermittler will jedoch neue Ermittlungen einleiten, sollten sich in Zukunft erfolgsversprechende Ansätze ergeben. Außerdem beobachtet die Behörde weiterhin die massenhafte Erhebung von Telefondaten deutscher Staatsbürger. Die Ausforschungen des National Security Agency (NSA) in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet. (dpa)