Migration: Bundesregierung erwägt beim Mindestlohn Ausnahmen für Flüchtlinge
Für Zuwanderer, die sich nachqualifizieren müssen, soll laut einem Bericht kein Mindestlohn gelten. Dies sehe ein internes Papier mehrerer Ministerien vor.
Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit einem Bericht zufolge kein Mindestlohn gelten. Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf ein gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums. Müsse ein Geflüchteter mit einem Ausbildungsberuf noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben, damit sein ausländischer Abschluss als gleichwertig gilt, sei dies wie ein Pflichtpraktikum zu werten.
Dies „fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht. In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden“, heißt es nach Angaben der Zeitung in dem Papier. Der Mindestlohn wurde Anfang 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde erhöht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen „Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „SZ“. (dpa)