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NPD-Fahne an der Parteizentrale in Berlin.
© dpa

Bundesverfassungsgericht: Bundesrat soll für NPD-Verbot mehr Belege liefern

Die Bundesländer müssen im NPD-Verbotsverfahren noch mehr Beweise dafür vorlegen, dass die rechtsextreme Partei aggressiv und antidemokratisch auftritt. Der Berichterstatter des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht hat die Länder schriftlich gebeten, ihre Argumentation zu ergänzen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im NPD-Verbotsverfahren noch mehr Fragen an den Bundesrat als bekannt. Der Zweite Senat möchte nicht nur, wie berichtet, Belege für das Abschalten von V-Leuten, er will auch Klarheit zu Inhalten des Antrags auf ein Verbot der rechtsextremen Partei. Dabei geht es um Details zu dem Vorwurf, die Partei agiere aggressiv-kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung.

Belege reichen Karlsruhe nicht

Das geht aus einem Schreiben von Richter Peter Müller an die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, die in Berlin lehrenden Rechtswissenschaftler Christoph Möllers und Christian Waldhoff, hervor. Müller, ehemals Ministerpräsident des Saarlands, ist im Verbotsverfahren der Berichterstatter des Zweiten Senats.

Für den Richter ist der Sachvortrag des Bundesrates "zur vorübergehenden Kontrolle des öffentlichen Raums" durch die NPD mit der Folge, "dass eine Atmosphäre der Angst erzeugt werde und hierdurch erkennbare Einschränkungen demokratischen Handelns nachweisbar seien, möglicherweise nicht hinreichend durch konkrete Beispiele unterlegt".

Müller bezieht sich auf ein im Verbotsantrag genanntes Gutachten, wonach die NPD in einigen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem "Konzept national befreiter Zonen eine Akzeptanzsteigerung" erreicht haben soll. Da möchte Müller mehr wissen. Ihm genügt auch nicht, wie im Antrag der Vorwurf belegt wird, die NPD habe "ihre Aktivitäten im Sommer/Herbst 2013 bei der Debatte um die Aufnahme von Asylbewerbern besonders aggressiv gestaltet" und zahlreiche Proteste organisiert.

Offenbar will das Gericht noch in diesem Jahr wichtige Entscheidungen im Verbotsverfahren treffen. Das geht aus der Jahresvorschau hervor, die das Gericht am Mittwochabend veröffentlichte. Der Zweite Senat prüfe derzeit intensiv, ob der Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet sei, hieß es aus Gerichtskreisen.

Unterdessen droht dem einzigen Abgeordneten der NPD im Europaparlament, dem früheren Parteichef Udo Voigt, wegen zwei Verfahren der Verlust der parlamentarischen Immunität. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen Voigt, weil er im Januar bei einem Neujahrsempfang der NPD im Saarbrücker Schloß den Holocaust geleugnet haben soll. Voigt bestreitet den Vorwurf. Womöglich zu Recht. Die "Saarbrücker Zeitung", die am 2. Februar über Voigts Rede berichtet und offenbar Äußerungen zum Holocaust nicht korrekt zitiert hatte, veröffentlichte an diesem Dienstag einen Widerruf.

Ex-NPD-Chef Udo Voigt droht Verlust der Immunität

Gegen den Ex-Parteichef ist allerdings auch ein altes Verfahren aus Berlin anhängig.  Das Landgericht hatte Voigt im Mai 2014 wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Voigt und zwei weitere NPD-Funktionäre, die auch Strafen bekamen, sollen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland in einem WM-Planer den dunkelhäutigen Spieler Patrick Owomoyela rassistisch diffamiert haben. Das Urteil war bereits das dritte in dieser Geschichte und wohl nicht das letzte. Voigt hat Revision beantragt. Da das Verfahren somit weiter läuft, könnte es nun ebenfalls den NPD-Mann die parlamentarische Immunität kosten. Voigts Anwalt hat dem Antrag des Berliner Kammergerichts zur Aufhebung der Immunität widersprochen. Ohne Immunität würde der NPD-Politiker in seiner Tätigkeit als Abgeordneter behindert.

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