Mehrwertsteuersenkung und Kinderbonus: Bundeskabinett verabschiedet milliardenschweres Konjunkturpaket
Geeinigt hatte man sich bereits, jetzt kann die Bundesregierung Vollzug melden: die Mehrwertsteuer wird um drei Prozent abgesenkt. Auch der Kinderbonus ist beschlosssen.
Die Bundesregierung hat eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen, um den Konsum und damit die Wirtschaft nach dem Einbruch in der Coronavirus-Krise anzukurbeln. Die Steuersenkung vom 1. Juli bis Ende dieses Jahres im Volumen von knapp 20 Milliarden Euro habe am Freitag das Kabinett passiert, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von einem Regierungsvertreter.
Auch der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind wurde demnach vom Kabinett gebilligt. Beide Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpakets im Volumen von etwa 130 Milliarden Euro, von dem das Kabinett in einer Sondersitzung erste Teile auf den Weg brachte. Bundestag und Bundesrat sollen die steuerlichen Maßnahmen in Sondersitzungen am 29. Juni verabschieden.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht die Mehrwertsteuersenkung nicht als überstürzt an. „Sie muss so kurzfristig sein, sonst würde sie gar nicht diesen Effekt erzielen“, sagte er am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Geschwindigkeit sei ein Teil ihres Erfolgs, ebenso die Befristung. Die Menschen sollten einkaufen gehen und wieder Zuversicht haben.
Aus dem Einzelhandel hatte es geheißen, die Umstellung stelle die Branche vor große Herausforderungen. Teils war es unklar, wie man sich auf die Umstellung in wenigen Wochen vorbereiten wolle.
Für die Rückzahlung der durch das Konjunkturprogramm verursachten Schulden zeigte Scholz sich optimistisch. Schon im ersten Paket habe die Regierung gesagt, dass ab 2023 „die Schulden, die wir oberhalb der Grenzen des Grundgesetzes für eine Neuverschuldung aufnehmen, wieder zurückgezahlt werden“. „Das können wir auch.“ Man habe es ja schon mal vorgemacht, fügte er hinzu und verwies auf die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009. Damals sei die Staatsverschuldung von knapp über 60 Prozent auf über 80 Prozent gestiegen und anschließend wieder auf unter 60 Prozent gesunken.
In dem Gesetzentwurf enthalten sind auch Steuererleichterungen für Unternehmen, etwa bei Abschreibungen und bei der Verrechnung von Verlusten. (Reuters/dpa)
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