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Der Bundesjustizminister will den Straftatbestand der Vergewaltigung schärfer fassen.
© dpa

Sexualstrafrecht: Bundesjustizminister will Vergewaltigungsparagrafen reformieren

Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich dafür ausgesprochen, den Straftatbestand der Vergewaltigung schärfer zu fassen. Was hat den SPD-Politiker dazu bewogen?

Politiker können einlenken, sich eines Besseren besinnen, auf Kritik reagieren, einknicken, dem Druck beugen – es gibt viele Worte dafür, wenn sie ihre Meinung wechseln. Justizminister Heiko Maas hat das im politischen Leben nicht immer einfache Kunststück neben dem Streit um das Anti-Edathy-Gesetz (siehe Artikel links) noch in einem weiteren Fall vollbracht: Lange galt er als Skeptiker einer Reform des Vergewaltigungsparagrafen, jetzt ist er ihr mächtigster Befürworter. Es gebe Schutzlücken, die geschlossen werden müssten, ließ er kürzlich die Öffentlichkeit wissen – und erstaunte damit die Justizpraxis bis hinauf zum Bundesrichter und Strafrechtskommentator Thomas Fischer, der ein sofortiges Ende der aus seiner Sicht absurden Debatte forderte.

Vergewaltigung ist in Deutschland nicht strafbar, weil der eine Partner – meist die Frau – „nein“ zum Sex sagt, sondern weil der Täter – meist der Mann – den entgegenstehenden Willen gewaltsam oder mit Drohungen bricht oder eine schutzlose Lage ausnutzt. Das sind Tatbestandbeschreibungen, die vor Gericht nachgewiesen werden müssen. Erfahrungsgemäß fällt das schwer. Manchmal reicht die Aussage des Opfers, oft reicht sie nicht. Um Verurteilungen zu erleichtern, fordern Frauengruppen und Menschenrechtsinitiativen seit langem, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu Stellen – ohne die Hürden „Gewalt“ oder „Drohung“.

Viele Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger fürchten, damit werde die Vergewaltigung zu einer Art Befindlichkeitsdelikt; nach dem Sex überlegt man sich, ob es vielleicht eine Vergewaltigung war – und zeigt sie dann an. Die Beweisfragen, ohnehin schwierig, könnten noch schwieriger werden, Falschbeschuldigungen häufiger. Echte Schutzlücken, wie Maas sie jetzt behauptet, sind zwar vorstellbar, jedoch bisher nicht bekannt geworden. Der Minister hatte die Länder gebeten, ihm Beispiele aus der Gerichtspraxis zu liefern. Das Ergebnis ist zwar noch nicht öffentlich vorgestellt worden, hat ihn aber möglicherweise beeindruckt.

Auch etwas anderes dürfte Maas beeindruckt haben. Viele SPD-Frauen werben für die Reform, allen voran Ministerkollegin Manuela Schwesig, auch unter Rechtspolitikern in Unionskreisen war das Projekt plötzlich hoffähig. Maas wusste, dass ein einstimmiger Beschluss der Justizministerkonferenz auf ihn zukommen würde, der ihn zum Handeln auffordert. Hätte er gewollt, hätte er die Reform in seine aktuell laufenden Änderungen des Sexualstrafrechts einflechten können. Eine Europarats-Konvention, die hier Änderungsbedarf signalisiert, datiert auf das Jahr 2011.

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