Prozess in Dresden: Bundesanwaltschaft sieht "Gruppe Freital" als Terrorgruppe
Die rechte "Gruppe Freital" steht für Anschläge auf Flüchtlingsheime und politische Gegner seit März vor Gericht. Nun hält die Anklage ihr Plädoyer.
Im Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ hat die Bundesanwaltschaft auf eine Verurteilung der acht Angeklagten wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung plädiert. Die sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren hätten bei den ihnen vorgeworfenen Sprengstoffanschlägen auch die Tötung von Menschen in Kauf genommen, sagte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild am Mittwoch zu Beginn des mehrstündigen Plädoyers vor dem Oberlandesgericht Dresden. Die Angeklagten Timo S. und Patrick F. hätten als Rädelsführer fungiert.
Der Gruppe sei es darauf angekommen, „ein Klima der Angst zu schaffen“, sagte Hauschild. Ausländern und politischen Gegnern hätten die Mitglieder „das Recht abgesprochen, in Frieden zu leben“. Den Taten habe eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und zum Teil nationalsozialistische Ideologie zugrunde gelegen. Insofern handele es sich um Angriffe „gleichsam auf das demokratische Grundprinzip“.
Die Gruppe wird für fünf Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner im Jahr 2015 in Freital und Dresden verantwortlich gemacht. Der Prozess läuft seit März vergangenen Jahres und findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem extra dafür eingerichteten Verhandlungssaal statt. (dpa)