Maut-Streit um mehrere hundert Millionen Euro: Bund wirft Betreibern unzulässige Auftragsvergabe vor
Wer zahlt die Kosten der geplatzten Pkw-Maut? Darum geht's bei den Vorwürfen des Bundes gegen die eigentlich vorgesehenen Betreiber.
Muss der Bund wegen entgangener Maut-Aufträge Entschädigung an Betreiberfirmen zahlen - und wenn ja, wieviel? Im Streit um diese Frage wirft der Bund den ursprünglich vorgesehenen Betreiberfirmen vor, unzulässig Verträge im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro vergeben zu haben. Dabei geht es um den bereits seit Juni bekannten Vorwurf, die Betreiber hätten noch Aufträge vergeben, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Maut gekippt und der Bund die Verträge bereits gekündigt hatte. „Süddeutsche Zeitung“ und WDR berichteten jetzt unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben von Ende Juni, dass es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro gehe.
Dem Bericht zufolge wirft eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei den Firmen vor, dies sei der „vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung“. „Dies ist unverändert die Rechtsauffassung des Bundes, der an diesem Vorwurf festhält“, teilte das Ministerium mit.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte am 26. Juni öffentlich erklärt, es gebe drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge: Ordnungs- und Europarecht, also das Gerichtsurteil, schlechte Leistungen der Auftragnehmer und die Vertragsvergabe nach der Kündigung. Nach Angaben des Verkehrsministeriums war es dem Betreiber vertraglich untersagt, überhaupt Unterauftragnehmerverträge ohne vorherige Zustimmung des Bundes abzuschließen.
Solche Details sind wichtig, weil davon abhängen könnte, ob und in welcher Höhe der Bund den eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch Entschädigung zahlen muss. Die Opposition im Bundestag setzt Scheuer unter Druck, weil er die Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen hat, bevor der EuGH entschieden hatte - und weil der das CSU-Prestigeprojekt kippte, könnten die Betreiberfirmen Millionenforderungen stellen. (dpa)
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