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EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc.
© dpa

Streit um Pkw-Maut: Brüssel will sich erst nach Verabschiedung des Gesetzes äußern

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc informiert sich in Berlin über die deutschen Maut-Pläne. Ein abschließendes Urteil dazu will sich die Kommission erst nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erlauben.

Die EU-Kommission will sich für eine abschließende Prüfung der deutschen Maut-Pläne Zeit nehmen. Am Dienstag erklärte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages nach Teilnehmerangaben, dass die EU-Kommission vor einer abschließenden Bewertung der Maut-Pläne erst einen Beschluss des Bundestags abwarten wolle. Zuvor hatten die Bundesländer spätestens bis zum Inkrafttreten der Maut-Pläne „eine abschließende Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Europarechtskonformität“ gefordert, weil sie im Fall einer erfolgreichen Klage gegen die Maut eine höhere Belastung für inländische Kfz-Nutzer fürchten. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms forderte, Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) solle die „Ausländermaut endlich beerdigen“. Oliver Krischer, der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, erklärte, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sei zu dem „eindeutigen Urteil“ gekommen, dass die Maut-Pläne der Bundesregierung nicht mit dem Europarecht vereinbar seien. Auch die SPD will darauf achten, dass in der bevorstehenden Beratung im Bundestag die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Kriterien zur Einführung der Pkw-Maut eingehalten werden. Am Wochenende hatte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Martin Burkert (SPD), dem Tagesspiegel gesagt, die von Dobrindt geplante Infrastrukturabgabe sei auf Bestreben der CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, „Ein entsprechendes Gesetz darf keinen deutschen Autofahrer zusätzlich belasten und muss sicherstellen, dass ein signifikanter Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung erreicht wird“, hatte der SPD-Politiker weiter gesagt. Zusätzlich das geplante Gesetz mit dem Europarecht vereinbar sein, fügte Burkert hinzu.

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