Standards in der Pflege sichern: Brauchen wir in Deutschland Pflegekammern?
Um angemessene Arbeitsbedingungen und Standards in Heimen und Kliniken durchzusetzen, wird in der Politik darüber nachgedacht, Pflegekammern nach dem Vorbild der Ärztekammern zu gründen.
Die Pflege ist eine Branche, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Viel neues, zum Teil nur gering qualifiziertes Personal ist in diesem Bereich tätig, entsprechend niedrig ist oft das Einkommen. Um angemessene Arbeitsbedingungen zu garantieren und die notwendigen Standards in Heimen und Kliniken zu gewährleisten, diskutiert die Politik darüber, Pflegekammern zu gründen. Auch Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) prüft, ob ein solches Vorhaben Sinn macht. Eine Kammer hätte mehr Befugnisse, aber auch mehr Pflichten als ein Berufsverband – und sollte wie die Ärztekammer die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Als Organisationen öffentlichen Rechtes bekommen Kammern vom Staat hoheitliche Aufgaben zu berufsrechtlichen Fragen zugestanden. Kammern können ihre Mitglieder zu Fortbildungen verpflichten, Fähigkeiten prüfen und durch Lizenzen etwaige Fehler sanktionieren. Der Staat hat nur die Oberaufsicht. Für Angehörige des jeweiligen Berufes besteht deshalb Zwangsmitgliedschaft samt Beitragsabgaben. Die in der Branche aktiven Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband sind dagegen und warnen vor noch mehr Bürokratie. Unklar ist, wer als Pflegekraft gelten soll: nur die drei Jahre lang ausgebildeten Krankenschwestern und Altenpfleger oder auch die angelernten Pflegehelfer, die in Altenheimen fast die Hälfte der Belegschaft stellen? Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland eine Pflegekammer einrichten. Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte kürzlich, von 40 000 Pflegekräften im Land hätten sich 7000 an einer Abstimmung beteiligt. Drei Viertel hätten für eine Kammer gestimmt, ein Viertel dagegen.