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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
© dpa/Uli Deck
Update

Bundesgerichtshof zu Jameda: Bewertungsportal muss Daten einer Ärztin löschen

Eine Ärztin fühlt sich durch das Geschäftsmodell des Bewertungsportals Jameda ungerecht behandelt - und bekommt recht. Das Portal sei kein "neutraler Informationsmittler" mehr, sagen die Richter.

Das Online-Bewertungsportal Jameda muss eine klagende Ärztin auf deren Wunsch löschen. Das Portal sei kein "neutraler Informationsmittler" mehr, weil zahlende Ärzte in einem "Premium-Paket" auf dem Portal ohne Konkurrenz in deren Umgebung angezeigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Demnach sind Bewertungsportale von Ärzten durch Patienten bei neutraler Darstellung aber weiter möglich. (Az. VI ZR 30/17)
Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Hautärztin von dem Bewertungsportal Jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung eines Anwalts zur Löschung führte. Ihre Gesamtnote stieg danach von 4,7 auf 1,5.
Der BGH entschied nun in der Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Ärztin und der Informationsfreiheit von Jameda zugunsten der Klägerin: Weil die Portalbetreiber bei zahlenden "Premium"-Kunden keine konkurrierenden Ärzte anzeigten, nehme das ihre Rolle als neutraler Informationsmittler zurück. So könnten sie sich auch nicht mehr auf ihre Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit berufen. In solchen Fällen überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin und ihrem "schutzwürdigen Interesse", auf dem Bewertungsportal nicht gespeichert und angezeigt zu werden.
Auf Jameda können Patienten etwa 275.000 Ärzte und "andere Heilberufler" mit Schulnoten bewerten. Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß teilte nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe mit, dass sich Jameda weiterhin für vollständige Arztlisten einsetze und die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben des BGH mit sofortiger Wirkung entfernt habe. "Patienten finden somit auf Jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen", erklärte Weiß.

Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn
Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn
© dpa/Anika von Greve-Dierfeld

Die Rechtsvertreter der Ärztin sprachen von einem "Grundsatzsieg". Bislang hätten Ärzte nur die Wahl gehabt, eine unvorteilhafte Darstellung auf Jameda und die Umleitung interessierter Nutzer auf die Profile zahlender Ärzte hinzunehmen oder ihrerseits jeden Monate Geld an Jameda zu zahlen, um vorteilhaft präsentiert zu werden. "Dieser Praxis habe der BGH "nun einen Riegel vorgeschoben", erklärten die Anwälte Carsten Brennecke und Anja Wilkat und zeigten sich erfreut, "dass mit der Schutzgelderpressung seitens Jameda ist nun endlich Schluss ist".
Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dirk Heinrich, sieht in dem Urteil eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Ärzten. Der BGH weise sehr deutlich darauf hin, dass Internetportale und insbesondere Arztbewertungsseiten der Neutralität verpflichtet seien. Wenn zahlende Ärzte andere Mediziner, die nicht zahlen wollen, aus der Listung verdrängten, sei das Bewertungsportal weder objektiv noch für Patienten hilfreich. "Schließlich gehen die Nutzer von Jameda davon aus, dass das Ranking ausschließlich durch subjektive Patientenbewertungen zustande kommt und nicht durch bezahlte Services zensiert wird", erklärte Heinrich.
Patienten auf der Suche nach einem qualifizierten Arzt können auch auf der Internetseite der AOK fündig werden und dort die Einschätzungen anderer Patienten lesen. (AFP)

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