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Die Linken-Abgeordnete Anne Helm wurde nach eigener Aussage vom LKA informiert.
© Mike Wolff
Update

Falscher Flüchtling: Berliner Abgeordnete steht auf Terrorliste von Franco A.

Der festgenommene Bundeswehroffizier sammelte offenbar Namen potenzieller Anschlagsopfer. Dies bestätigte die Berliner Abgeordnete Anne Helm.

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier und Rechtsextremist Franco A. hat nach Erkenntnissen der Ermittler eine Liste möglicher Anschlagsopfer geführt. Darauf steht auch der Name der Berliner Abgeordneten Anne Helm, die darüber vom Landeskriminalamt (LKA) informiert wurde.

Dem Tagesspiegel sagte die Politikerin der Linken, sie habe bereits zuvor Gewalt- und Morddrohungen erhalten, „aber das ist eine andere Qualität“. Sie wolle sich nicht einschüchtern lassen, doch die Tatsache, dass ihr Name auf einer Terrorliste stehe, sei beunruhigend: „Das kann der nächste Schritt sein, solche Drohungen in die Tat umzusetzen.“

Helm wird vor allem wegen einer politischen Aktion im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Bombardierung von Dresden von Rechtsextremisten beleidigt und bedroht. Ein Sicherheitsgespräch habe ihr das LKA nicht angeboten, sagte sie, sondern stattdessen auf die Notrufnummer 110 hingewiesen.

Offenbar mindestens ein weiter Berliner auf der Liste

Auf der Todesliste steht offenbar mindestens ein weiterer Berliner. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung wurde auch der 36-jährige Philipp R. vom Landeskriminalamt informiert, dass der Soldat möglicherweise einen Anschlag auf ihn geplant hatte. Franco A. war am vergangenen Mittwoch, ebenso wie ein mutmaßlicher Komplize, ein 24-jähriger Student, festgenommen worden. Sie sollen Anschläge geplant haben, die wie Taten von Flüchtlingen aussehen sollten.

A. ist Oberleutnant der Bundeswehr und war im französischen Illkirch stationiert. Er hatte sich Ende 2015 in einer hessischen Erstaufnahmeeinrichtung als syrischer Flüchtling gemeldet und später in Bayern einen Asylantrag gestellt. Obwohl er kaum oder gar nicht Arabisch sprach, wurde ihm die falsche Identität abgenommen.

Er hatte offenbar behauptet, er sei Christ und spreche nur Französisch. A. bekam einen Platz in einer Asylunterkunft und erhielt finanzielle Unterstützung. Seither führte er ein Doppelleben. Im November 2016 fand die Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt. Auch hier kam er mit seiner Geschichte durch. Ins Visier der Polizei geriet Franco A. erst, als er auf dem Wiener Flughafen eine Waffe versteckte und dabei erwischt wurde.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) kündigten am Samstag Untersuchungen an. Leyen sagte, sie habe den Generalinspekteur angewiesen, mögliche Weiterungen des Falls innerhalb der Streitkräfte zu prüfen. De Maizière teilte mit, er habe beim Bamf eine Untersuchungsgruppe eingerichtet.

Mängel und Ungereimtheiten in Asylakte

Nach Informationen der „Nürnberger Nachrichten“ gibt es in der Asylakte des terrorverdächtigen Bundeswehroffiziers zahlreiche Mängel und Ungereimtheiten. So habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) früh Hinweise bekommen, dass der Antragsteller unter seiner angeblichen Identität kaum in Erscheinung trat. Der Helferkreis der ihm zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft bei Kirchberg in Oberbayern habe die Ladung zur Anhörung mit den Worten zurückgeschickt: „Herr Benjamin kam noch nie“. Das BAMF war am Sonntag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Franco A. hatte unter dem Namen David Benjamin Asyl beantragt. Bei der Anhörung gab er dem Zeitungsbericht zufolge an, am 8. Februar 1988 geboren zu sein. Er sei Syrer, Christ und gelernter Landwirt und werde wegen seines Glaubens verfolgt. Außerdem sei er wegen seines jüdisch klingenden Namens in Syrien nie akzeptiert worden. Geflohen sei er nach einem Angriff des Islamischen Staates. Sein Vater sei getötet, er selbst durch einen Granatsplitter verletzt worden.

Dazu habe es weder Nachfragen gegeben, noch sei die Verletzung entgegen den Gepflogenheiten überprüft worden, schreiben die „Nürnberger Nachrichten“ unter Berufung auf das Anhörungsprotokoll. Im Asylbescheid vom 16. Dezember 2016 habe Franco A. einen Schutzstatus wegen des Bürgerkrieges in Syrien, nicht aber aufgrund religiöser Verfolgung erhalten. (mit dpa)

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