Plan der EU-Kommission: Bericht: Wer keine Flüchtlinge aufnimmt, soll zahlen
EU-Länder, die sich nicht an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen, sollen 250.000 Euro für jeden nicht aufgenommenen Flüchtling bezahlen. Das plant laut "Welt" die EU-Kommission.
Die EU-Kommission will die Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsländer einem Bericht zufolge künftig fairer gestalten und Staaten, die die Aufnahme von Asylbewerbern verweigern, zur Kasse bitten. Wie die "Welt" am Dienstag berichtete, will die Kommission am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf für die Revision der sogenannten Dublin-Regeln vorlegen.
Dieser sieht laut "Welt" einen sogenannten korrigierenden Verteilungsmechanismus vor, der automatisch einsetzt, wenn die Belastungsgrenze eines Landes um ein gewisses Maß überschritten wird. Für EU-Länder, die sich an diesem Mechanismus nicht beteiligen wollen, sehe der Entwurf pro Flüchtling "einen Solidaritätsbeitrag von 250.000 Euro an die Mitgliedstaaten" vor, die dann für den Bewerber zuständig seien.
Grundsätzlich solle das Dublin-III-Prinzip, wonach Flüchtlinge dort einen Asylantrag stellen müssen, wo sie erstmalig europäischen Boden betreten haben, zunächst beibehalten werden, schreibt die Kommission in ihrem Entwurf. Ab einer bestimmten Belastungsgrenze, die jeweils zur Hälfte bestimmt werde von der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft eines Landes, solle dann aber ein "korrigierender Verteilungsmechanismus" einsetzen.
Vollautomatische Erfassung
Der Automatismus soll in jenen Situationen greifen, "in denen die Asylsysteme von Mitgliedstaaten mit einem unverhältnismäßigen Druck konfrontiert werden" und sicherstellen, "dass die Verantwortung zwischen den Mitgliedsländern angemessen verteilt wird", zitiert die "Welt" aus dem Gesetzentwurf der Kommission.
Dem Bericht zufolge soll das bisherige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Europäische Asylagentur umgebaut werden. Sie soll für die vollautomatische Erfassung der Asylbewerber in der EU mit Fingerabdrücken und Gesichtsaufnahmen verantwortlich sein, aber auch für die automatische Verteilung der Flüchtlinge nach Erreichen der Belastungsgrenze eines Landes. (AFP)