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Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts.
© Uli Deck/dpa

Er darf über Bundesnotbremse mitentscheiden: Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Harbarth gescheitert

Ein Abendessen im Kanzleramt weckt keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit, meinen die Richter. Ihr Vorsitzender habe Pandemie-Maßnahmen nie konkret bewertet.

Wie auch immer die für die nächsten Wochen erwarteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-„Bundesnotbremse“ ausfallen werden – Gerichtspräsident Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats, darf weiter in den entsprechenden Verfahren mitwirken. Das Gericht hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Befangenheitsantrag des Berliner Rechtsanwalts Niko Härting gegen Harbarth sowie gegen dessen Richterkollegin Susanne Baer abgewiesen (Az.: 1 BvR 781/21). Härting vertritt Abgeordnete der Partei „Freie Wähler“, die neben vielen anderen in Karlsruhe gegen Vorschriften des „Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes“ klagen. Der Anwalt wirft den beiden Richtern vor, durch ein Zusammentreffen mit Vertretern der Bundesregierung im Juni des Jahres im Bundeskanzleramt Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit geweckt zu haben. Harbarth habe diese Zweifel durch spätere Äußerungen in einem Zeitungsinterview verstärkt.

Dem sind die übrigen Mitglieder des Ersten Senats jetzt in ihrem Beschluss deutlich entgegengetreten. Die vorgebrachten Gründe seien „gänzlich ungeeignet“, eine Befangenheit zu begründen. Zudem sei das Gesuch „jedenfalls unbegründet“ hieß es.

Bei dem Termin wurde über „Entscheidung unter Unsicherheiten“ diskutiert

Anlass für den Befangenheitsantrag war ein Abendessen mit einer Delegation aus Karlsruhe in der Regierungszentrale in Berlin. Dabei handelt es sich um ein traditionelles Treffen, das regelmäßig Gespräche zwischen den Spitzen der Verfassungsorgane ermöglichen soll. Harbarth hatte angeregt, bei dem Termin über „Entscheidung unter Unsicherheiten“ zu diskutieren. Dies falle unter einen üblichen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“, den das Bundesverfassungsgericht neuerdings als „institutionalisierten Interorganaustausch“ bezeichnet.

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Verfassungsrichterin Susanne Baer hatte zu dem Thema in einem Impulsvortrag Stellung genommen, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hielt eine kurze Rede. Rechtsanwalt Härting und ein Beschwerdeführer der „Freien Wähler“ zogen wegen der sachlichen Nähe zum Handeln der Bundespolitik in der Pandemie den Schluss, dass so der Anschein von Befangenheit in den anhängigen Verfahren rund um die „Bundesnotbremse“ erweckt werde, die unter anderem Vorschriften zur rechtlich umstrittenen Ausgangssperre enthält. Dass Harbarth das Thema nach eigener Auskunft für zeitlos gehalten haben, sei eine Schutzbehauptung. Ein weiterer Anhaltspunkt sei neben einer gerichtlichen Pressemitteilung, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden werde, ein Interview mit Harbarth in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Nach Härtings Ansicht habe der Gerichtspräsident darin der Pandemiepolitik in Bund und Ländern ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Harbarth habe nur allgemein eingeschätzt, aber nicht konkret bewertet, hieß es

Die routinemäßigen „Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ seien jedoch schon von vornherein „gänzlich ungeeignet“, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, hielten die Richterinnen und Richter des Ersten Senats jetzt fest. Sie bekräftigten damit eine Position, die sie bereits in einem vorangegangenen Verfahren zu der Problematik des „Interorganaustauschs“ vertreten haben.  „Gänzlich ungeeignet“ sei dafür auch das Interview, da es nur eine „allgemein gehaltene Einschätzung“ Harbarths wiedergebe. „Bewertungen“ konkreter Maßnahmen in der Pandemiepolitik fänden sich nicht.

„Unbegründet“ sei das Gesuch darüber hinaus, weil die Festlegung des Themas „Entscheidung unter Unsicherheiten“ keinen „bösen Schein“ einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit begründe. Dazu verwies das Gericht auf weitere Verfahren, in denen eine solche Thematik außerhalb der Pandemie ebenfalls eine Rolle spiele, etwa zur Klimapolitik.

Auch die Justizministerin will sich nicht zu Einzelfällen geäußert haben

Das Bundesjustizministerium betonte auf Anfrage, Ministerin Lambrecht habe sich an dem Abend ebenfalls konkreter Wertungen enthalten. Zu Beginn der Rede habe sie laut Manuskript darauf hingewiesen, dass „konkret beim Bundesverfassungsgericht anhängige Fälle“ nicht Gegenstand des Austauschs sein können. In der Rede sei außerdem die Wichtigkeit einer „starken Verfassungsgerichtsbarkeit“ hervorgehoben und darauf hingewiesen worden, dass „tatsächliche Unsicherheiten“ wie in der Corona-Pandemie „keinen Blankoscheck“ für die Politik bedeuteten.

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