Ehemaliger Ministerpräsident Bayerns: Beckstein: Seehofer soll nicht für volle Legislatur antreten
Horst Seehofer soll bayerischer Ministerpräsident bleiben - darauf drängt die CSU hinter den Kulissen. Sein Vorgänger Günther Beckstein fordert Seehofer nun auf, eine mögliche weitere Amtszeit abkürzen.
Der frühere bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) hat seinen Amtsnachfolger Horst Seehofer aufgefordert, seine Amtszeit im Falle einer neuerlichen Kandidatur zu begrenzen. „Wenn die Nachfolgefrage nicht wie vorgesehen bereits im Jahr 2018 geklärt wird, wäre zumindest ein Wechsel im Laufe der nächsten Legislaturperiode naheliegend“, sagte Beckstein dem Berliner „Tagesspiegel“.
In der CSU geht man davon aus, dass Seehofer an diesem Montag erklären wird, entgegen seinen bisherigen Ankündigungen ein weiteres Mal als Ministerpräsident und Parteichef zu kandidieren. Der 67-Jährige ist seit 2008 Regierungschef und CSU-Vorsitzender. In Bayern beträgt die Amtszeit des Ministerpräsidenten fünf Jahre, der Parteichef wird von der CSU alle zwei Jahre gewählt.
Absolute Mehrheit nur mit Seehofer?
Bei einem Geheimtreffen Seehofers mit ehemaligen Ministerpräsidenten und Parteichefs der CSU im Februar hatte Beckstein als einziger dafür plädiert, die Entscheidung über den Bewerber für das Amt des Ministerpräsidenten erst nach der Bundestagswahl im September 2017 zu treffen. Alle anderen Teilnehmer des Treffens drängten den Regierungschef nach Tagesspiegel-Informationen zu einer neuerlichen Kandidatur, weil dadurch die Chance zum Erhalt der absoluten Mehrheit am größten sei. Die Landtagswahl in Bayern ist für den Herbst 2018 angesetzt.
Für das Amt des Parteichefs liege die Entscheidung ebenfalls bei dem amtierenden Vorsitzenden, betonte Beckstein. „Wenn Seehofer Parteivorsitzender bleiben möchte, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand gegen ihn kandidieren wird – insbesondere wenn der Parteitag noch vor der Bundestagswahl stattfindet.“ Die Wahl zum Parteivorsitz stünde regulär im November 2017 an. Sie kann allerdings vom Vorsitzenden um bis zu drei Monate vorverlegt werden.