NSU-Prozess in München: Beate Zschäpe - Schweigen zermürbt
Zwei Jahre dauert der NSU-Prozess schon – und hinterlässt immer mehr Spuren bei der Hauptangeklagten. Hält Beate Zschäpe das Verfahren durch?
Im NSU-Prozess wächst die Befürchtung, Beate Zschäpe werde das Verfahren nicht durchhalten. Die Angeklagte wirkt nach 205 Tagen in mehr als zwei Jahren zunehmend psychisch angeschlagen. Ein Gutachten des Münchner Psychiaters Norbert Nedopil zu ihrem Gesundheitszustand scheint diesen Eindruck zu bestätigen. Doch nicht nur deshalb löst das 17-seitige Papier heftige Reaktionen aus. Das Oberlandesgericht München wollte eine Weitergabe des Gutachtens an die Medien vermeiden, der Inhalt wurde dennoch bekannt. Der Fall macht auch das Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an der Hauptangeklagten in einem Jahrhundertprozess und dem Recht auf Privatsphäre deutlich.
Wie geht es Beate Zschäpe?
In den vergangenen Monaten sind mehrere Verhandlungstage ausgefallen, weil Zschäpe krank war. Sie litt vor allem unter Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl beauftragte Nedopil Anfang 2015, ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Nedopil sprach im März mit der Angeklagten in der JVA München. Was Zschäpe sagte, klingt dramatisch. Sie sei zermürbt und „am Ende“, vertraute sie dem Psychiater an. Zschäpe fühlt sich im Gerichtssaal „wie in einem Kriegsgebiet“.
Die Vorwürfe von Nebenklägern und die oft langwierige Einvernahme von Zeugen machen ihr zu schaffen. Zschäpe verkraftet auch immer weniger, gefühlte Zumutungen wortlos hinzunehmen, vor allem angeblich unrichtige Aussagen früherer Freunde. Genervt ist sie auch von der permanenten Beobachtung durch die Medien. Und ein Stalker, der sie jeden Tag von der Zuschauertribüne aus anstarrt und penetrante Briefe schreibt, ist ihr lästig. Die zu Beginn des Prozesses kämpferisch präsentierte Fassade des Schweigens bröckle, sagte Zschäpe dem Psychiater. Sie könne ihre Gesichtszüge nicht mehr kontrollieren. Und es war ein „Schlag“, dass Götzl im Dezember weitere Termine bis Januar 2016 bekanntgab. Obwohl der Richter die Daten nur vorsorglich mitteilte und die Hauptverhandlung auch früher enden könnte, hält sich Zschäpe für offenbar derart ausgelaugt, dass sie eine Erholung ausschließt.
Zur Anklage der Bundesanwaltschaft äußerte sich Zschäpe auch bei Nedopil nicht. Die Frau verweigert seit ihrer Festnahme am 8. November 2011 jede Auskunft zu den fast 14 Jahren im Untergrund mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, zu den zehn Morden und weiteren Verbrechen des NSU. Auch zu ihrer Biografie gibt Zschäpe, die im Januar 40 Jahre alt wurde, nichts preis. Und sie redet kein Wort mit dem Psychiater Henning Saß, den das Gericht beauftragt hat, Zschäpe im Prozess zu beobachten.
Was empfiehlt der Psychiater?
Um eine „Spirale von psychischen und körperlichen Störungen“ zu vermeiden und die „äußeren Belastungen“ zu verringern, sollte die Zahl der Verhandlungstage von drei auf zwei reduziert werden, empfiehlt Nedopil dem 6. Strafsenat. Obwohl der Vorschlag bedeuten würde, dass der Prozess noch länger dauert, als Zschäpe ohnehin befürchtet. Doch aus Sicht des Psychiaters kann sich die Frau in einer kürzeren Verhandlungswoche eher regenerieren.
Die Idee ist nicht neu. Richter Götzl hatte im März auf zwei Tage umgestellt, nachdem Zschäpe im Februar wieder erkrankt war. Diese Woche waren allerdings wieder drei Tage fällig. Es bleibt jedoch dabei, dass Fotografen und Kameraleute nur noch zweimal pro Monat sowie bei „besonderen Prozesssituationen“ Zschäpe im Saal A 101 ablichten dürfen. Die Angeklagte dreht dennoch den Journalisten weiter den Rücken zu.
Nedopil rät zudem Zschäpe und ihren Anwälten, sie sollten die „extrem kraftraubende Verteidigungsstrategie“ angesichts der damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen überdenken. Der Psychiater fordert damit zumindest indirekt die Angeklagte auf, nach dreieinhalb Jahren das Schweigen zu beenden.
Wie wird auf das Gutachten reagiert?
Götzl lässt offen, ob er die Zahl der Verhandlungstage dauerhaft auf zwei verringert. Empört registriert das Gericht allerdings, dass Nedopils Gutachten an Journalisten durchgestochen wurde. Das Papier sollte nur auf der Geschäftsstelle eingesehen werden, um eine Veröffentlichung zu vermeiden, sagt OLG-Sprecherin Andrea Titz. Offenbar habe aber ein Prozessbeteiligter nichts Eiligeres zu tun gehabt, als das Gutachten „heimlich zu speichern und an die Medien weiterzugeben“. Titz klagt, die Verpflichtung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werde nicht ernst genug genommen. Aber auch Anwälte der Nebenkläger halten es für bedenklich, dass nun selbst intime Details zu Zschäpes Zustand in die Öffentlichkeit geraten sind. Jeder Angeklagte habe das Recht auf seine Privatsphäre, zumal Zschäpe nicht verurteilt sei und die Unschuldsvermutung gelte.
Kritik am Inhalt des Papiers äußerte der renommierte Anwalt Gerhard Strate, am NSU-Prozess nicht beteiligt, in der „Zeit“. Nedopils These, eine Abkehr von der Strategie des Schweigens bedeute für Zschäpe eine Erleichterung, empfindet Strate als „unberufene Intervention in die Sphäre der Verteidigung“ und „übergriffig“. Zschäpes Anwälte sagen zum Gutachten nichts.
Wie geht es weiter?
Mehrere Szenarien sind denkbar. Erstens: Beate Zschäpe hält durch und sagt auch weiterhin kein Wort. Zweitens: Zschäpe wird verhandlungsunfähig, das Verfahren gegen sie muss abgetrennt und der Prozess später neu aufgerollt werden. Drittens: Sie denkt mit den Verteidigern über einen Wechsel der Strategie nach und beginnt mit einer kontrollierten Einlassung. Der Weg dahin könnte allerdings schwierig sein, da Zschäpe mit ihren Anwälten nicht immer einverstanden ist und das auch bei Nedopil andeutet. Viertens: Zschäpes Frust entlädt sich im Gericht. In einem Urschrei.