zum Hauptinhalt
Vollverschleierte Frauen in Hessen.
© Boris Roessler/dpa

"Burka-Verbot": Bayern beschließt Verbot von Gesichtsverhüllung

Das Verbot soll für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens gelten. Unter anderem für Hochschulen und Kindergärten.

Bayern will für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls ein Burka-Verbot im Landesrecht verankern. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag in München einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach soll eine Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten werden. Zum freiheitlich-demokratischen Werteverständnis christlich-abendländischer Prägung gehöre eine Kultur der offenen Kommunikation, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Begründung.

Ein Austausch finde nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bilde die Grundlage des zwischenmenschlichen Miteinanders und sei Basis der Gesellschaft sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Weiter führte Herrmann aus, dass gerade Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität verpflichtet seien. Auch für die allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen sei es erforderlich, die Identifikation zu ermöglichen. Außerdem widerspreche eine Gesichtsverhüllung dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Kinder müssten die Reaktion ihres Gegenübers richtig einschätzen können. Zudem sei es für Lehrer wichtig, ihren Schülern „in die Augen“ schauen zu können, um Aufmerksamkeit und Mitarbeit besser bewerten zu können. Der Gesetzentwurf soll nun den Verbänden zur Anhörung zugehen, hieß es. Der Ministerrat bekräftigte zudem, dass die verfassungsrechtliche Diskussion um ein vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum noch nicht abgeschlossen sei.

Die Debatte solle aber intensiv weiter geführt werden. Außerdem gelte es, die Entwicklung insbesondere in anderen europäischen Ländern genau zu beobachten, so der Innenminister. Gegebenenfalls werde dann ein vollständiges Verbot in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen. (kna)

Zur Startseite