Anfrage der Linken: Baukindergeld vor allem für Kauf statt Neubau beantragt
Es soll Familien helfen, den Traum vom Eigenheim wahr zu machen – und ist heiß begehrt. Doch an der Wirkung des Baukindergeldes gibt es Zweifel.
In den ersten Monaten seit Start des Baukindergelds haben Familien die begehrte Leistung vor allem für den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Wohnung beantragt. Für Neubauvorhaben gehen deutlich weniger Anträge ein, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wurde bis Ende November nur etwa jeder achte Antrag für ein Neubauvorhaben gestellt, 87,7 Prozent der Anträge betrafen den Erwerb von Bestandsimmobilien.
„Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck“, kritisierte Lay. Statt den Neubau von Wohnungen anzukurbeln, subventioniere es den Kauf bestehender Häuser. Gefördert werde damit vor allem die Mittelschicht auf dem Land. Für Entspannung auf dem städtischen Wohnungsmarkt für Geringverdiener sorge es dagegen nicht.
Das Baukindergeld soll Familien in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise beim Erwerb von Eigentum helfen. Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein staatlicher Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr, gezahlt über zehn Jahre: also 12.000 Euro pro Kind.
Der Run ist groß: Bis Jahresende wurden bereits 56.435 Anträge von Familien bewilligt. Die meisten kamen aus den bevölkerungsreichen Flächenländern Nordrhein-Westfalen (12.606), Baden-Württemberg (7562), Niedersachsen (7099) und Bayern (6941). Aus den Stadtstaaten Berlin (861), Hamburg (589) und Bremen (492) dagegen gingen nur wenige Anträge ein. Hier aber sei eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt dringend nötig, sagte Lay.
Die FDP bezeichnete das Baukindergeld erneut als fehlgeleitete Subvention. „Es kommt nur zu Mitnahmeeffekte und es entsteht kaum neuer, dringend benötigter Wohnraum“, kritisierte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Nötig sei stattdessen eine konkrete Entlastung zu Beginn der Finanzierung, etwa mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.
Die Bundesregierung wies die Kritik zurück. Ziel der Leistung sei die Stärkung der Wohneigentumsbildung bei jungen Familien, sagte ein Sprecher des Innen- und Bauministeriums. Geografische Beschränkungen gebe es nicht, es handele sich nicht um ein Instrument zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit in Ballungsräumen. Die Regierung erwarte zudem steigende Antragszahlen bei Neubauten. Denn beantragen könne man in dem Fall die Leistung erst, wenn man eingezogen sei.
Verantwortlich für die hohe Antragszahl zum Start ist vor allem die Tatsache, dass der Zuschuss zu Beginn auch rückwirkend beantragt werden konnte - nämlich von allen Eltern oder Alleinerziehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Das Baukindergeld läuft über drei Jahre.
Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15.000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnung auch selbst wohnen - und es kann nur einmal beantragt werden. Umstritten ist das Baukindergeld vor allem wegen seiner hohen Kosten. Pro Jahr gibt es ein Fördervolumen von rund drei Milliarden Euro. (dpa)