Geheimdienste: Barschels BND-Akte bleibt zu
Ein Journalist will Näheres dazu wissen, wie der CDU-Politiker 1987 ums Leben kam. Doch das Bundesverwaltungsgericht weist ihn ab - und dampft die Auskunftsrechte der Presse gegenüber Bundesbehörden weiter ein.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf Akten zum Fall des verstorbenen CDU-Politikers Uwe Barschel unter Verschluss halten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klage eines Journalisten abgewiesen, der Näheres zu den Umständen erfahren wollte, unter denen sich Barschel 1987 in einem Genfer Hotel das Leben genommen hatte. Dabei ging es auch um mögliche Erpressungen durch östliche Geheimdienste. Die Auslandsaufklärer vom BND hatten zu der Affäre von 1991 bis 1995 Informationen gesammelt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit fehlenden Ansprüchen des Journalisten. Nach dem Archivgesetz müssten die Unterlagen mindestens 30 Jahre alt sein. Auch gewähre die Pressefreiheit „jedenfalls hier“ keinen Anspruch auf Nutzung der Dokumente, wie der Vorsitzende Richter Werner Neumann sagte. Grundsätzlich sind Geheimdienste jedoch wie andere Behörden auch zu Auskünften verpflichtet.
Der schriftliche Urteilstext folgt noch, doch nun erscheint möglich, dass die Richter den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden weiter einschränken werden. Bereits im Februar hatten sie geurteilt, die Auskunftsansprüche nach den Landespressegesetzen seien gegenüber Behörden des Bundes nicht anwendbar. Seitdem gilt lediglich ein „Minimalstandard“ aus dem Grundgesetz abgeleiteter Auskunftsrechte gegenüber Stellen wie den Ministerien, dem Kanzleramt oder etwa den Geheimdiensten des Bundes. Eine Initiative der SPD für ein neues Presse-Auskunftsgesetz war vor den Wahlen gescheitert.
Offenbar haben die künftigen Regierungspartner keine Vorhaben in dieser Richtung. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zu Medien als „Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie“, dann aber folgen Passagen zu Digitalisierung, Kartellrecht und Vertrieb. Das Innenministerium hielt ein neues Gesetz bislang für unnötig.