Arbeitslosengeld II: Aufstocker: Subventioniert der Staat Niedriglöhne?
1,3 Millionen Deutsche stocken ihr Einkommen durch Arbeitslosengeld II auf, da ihnen das Geld ansonsten nicht zum Leben reicht. Opposition und Gewerkschaften meinen, ein Mindestlohn könne das ändern. Subventioniert der Staat mit den Aufstockern am Ende nur Niedriglöhne?
Aufstocker sind Personen, die von ihrem Erwerbseinkommen nicht leben können. Sie ergänzen ihr Einkommen mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) und zählen damit zu den Hartz-IV-Empfängern. Ob jemand hilfebedürftig ist und seine Leistungen aufstocken kann, ist im Gesetz geregelt. Das zuständige Jobcenter errechnet entsprechend den gesetzlichen Regeln einen Bedarf. Liegt das erzielte Einkommen unterhalb dieses Bedarfs, wird die Differenz aufgestockt.
Der Sozialverband Deutschland sieht zwischen der Möglichkeit, Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen einzustellen, und der Notwendigkeit, Aufstockungsgelder in Anspruch zu nehmen, einen Zusammenhang. „Die Minijobs haben dazu geführt, dass viele reguläre Beschäftigungsverhältnisse zerstückelt wurden, um Personalkosten zu senken“, sagt eine Sprecherin. „Die geringfügig Beschäftigten sind dann hilfebedürftig und müssen Transferleistungen in Anspruch nehmen.“
Dem widerspricht der Arbeitgeberverband BDA. Die Zahl der Aufstocker tauge keineswegs als Beleg für vermeintlich unsoziale Arbeitsbedingungen in Deutschland. Der Vorwurf, Unternehmen würden diese Regelungen missbrauchen, um die Löhne zu senken, sei falsch und irreführend, heißt es von Seiten des BDA.
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Aufstocker sind kein Ausnahmefall, sondern gesellschaftliche Realität. Im März 2010 haben fast 1,4 Millionen Menschen eine Aufstockung zu ihrem Gehalt erhalten. Rund 340 000 der von dieser Statistik erfassten Personen konnten trotz einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten – also ein Viertel aller Aufstocker. Knapp 700 000 von ihnen waren dagegen geringfügig in Teilzeit beschäftigt.
Einem Sprecher des Arbeitsministeriums zufolge wurden 2009 in den meisten Fällen aufstockende Leistungen bezahlt, weil die Betreffenden zu wenige Stunden arbeiteten. Der Stundenlohn an sich würde bei einer Vollzeitbeschäftigung ausreichen. Mehr als 50 Prozent aller Aufstocker gehen nach Angaben eines Sprechers einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdienen weniger als 400 Euro, der Großteil von ihnen nur um die hundert Euro.
Ob ein Mindestlohn dazu führen könnte, dass die Aufstockungen wegfallen und somit der Staatshaushalt entlastet würde, ist umstritten. „Die aufstockungsbedingten Ausgaben bewegen sich für das Jahr 2009 in einer Größenordnung von elf Milliarden Euro“, sagt Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Ein Mindestlohn würde diese Summe nur teilweise verringern. Viele Familien, deren Gesamtbedarf oft hoch ist, sowie Teilzeitarbeitskräfte würden auch bei Einführung eines Mindestlohns auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.“
Dass die Einführung eines Mindestlohns nicht alle Aufstocker erreichen würde, gibt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu. „Wir gehen aber davon aus, dass sich bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro die zur Aufstockung nötigen Ausgaben um drei bis vier Milliarden Euro reduzieren würden“, erklärt DGB-Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob. Ausgerechnet der auffallend hohe Anteil geringfügig in Teilzeit beschäftigter Personen unter den Aufstockern würde von einem Mindestlohn aber am wenigsten profitieren. „Die Bundesregierung muss die Minijobs neu regeln“, fordert Jakob. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient werden dürfen. Ursprünglich hatte die rotgrüne Bundesregierung diese Möglichkeit geschaffen, um die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Inzwischen werden sie aber vor allem als Neben- oder Zusatzverdienst von Hausfrauen, Rentnern oder Studenten genutzt. Politisch von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Minijobber nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wird auch von dem Arbeitgeberverband BDA gefordert. Im Gegensatz zum DGB, der die Minijobs am liebsten abschaffen würde, spricht sich der BDA aber dafür aus, mehr dafür zu tun, dass die Betroffenen sich um eine Vollzeitstelle bemühen. In einem gemeinsamen Papier fordern der BDA, der Bundesverband der Deutschen Industrie sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag eine Neuregelung der Freibeträge, um Anreize zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zu schaffen. Gesetzliche Mindestlöhne würden an der Zahl der Aufstocker nach Ansicht des BDA dagegen kaum etwas ändern. „Sie würden nur dazu führen, dass viele Aufstocker ihren Arbeitsplatz verlieren und zu reinen Fürsorgeempfängern werden, die ausschließlich von sozialen Transferleistungen leben“, sagt der BDA-Sprecher.
Thomas Usslepp