Testpflicht, Boosterimpfung, 2G-Option: Auf diese Beschlüsse haben sich die Gesundheitsminister geeinigt
Nach zweitätigen Beratungen in Lindau haben Bund und Länder neue Corona-Beschlüsse getroffen. Ihr Ziel: „Die Infektionsdynamik zu brechen.“
Nach zweitätigen Beratungen in Lindau am Bodensee haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sich auf neue Corona-Beschlüsse geeinigt. Bei einer Pressekonferenz am Freitag bezeichnete der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) , die Infektionslage in Deutschland als „teilweise dramatisch, besorgniserregend und alles andere als entwarnend“.
Die Lage sei ernst und werde zunehmend ernster. „Es ist wichtig, die Dynamik, die jetzt da ist, zu brechen“, sagte Holetschek.
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Im Fokus der Gesundheitsministerkonferenz stand vor allem die Frage nach Corona-Auffrischungsimpfungen. Auch 2G- und 3G-Regeln sowie finanzielle Hilfen für die Kliniken wurden von den Ministern diskutiert. Für diese Corona-Beschlüsse haben sich Bund und Länder ausgesprochen:
Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz:
- Boosterimpfungen für alle
- Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen
- Strengere Zugangsregeln für Veranstaltungen
- Finanzielle Hilfen für Kliniken
Gesundheitsminister für Auffrischungsimpfungen für alle
Angesichts der sich verschärfenden Corona-Lage haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern für Auffrischungsimpfungen für alle Altersgruppen ausgesprochen. Die Minister seien der Meinung, dass „vom Grundsatz her sogenannte Booster-Impfungen nach sechs Monaten für alle möglich sein sollen“, sagte Holetschek am Freitag.
Ausweitung der Testpflicht in Heimen
Die Konferenz der Gesundheitsminister hat auch eine Ausweitung der Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Man wolle eine „Sicherheitsschleuse“ in den Heimen hinterlegen und dazu ein Bundesgesetz anschieben, teilte der Vorsitzende der Konferenz mit. Der Bund werde die Voraussetzungen dafür schaffen, dass etwa Besuchern von Pflegebedürftigen Tests kostenlos zur Verfügung stehen.
Nach den Worten des noch amtierenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ist „idealerweise“ eine tägliche Testung in den Heimen angezeigt. Dies sei auch von der jeweiligen Inzidenz abhängig. In Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen sei eine tägliche Testung zu empfehlen, in anderem Regionen könne dies zwei- bis dreimal pro Woche geschehen.
Eine Impfpflicht für Pflegepersonal ist nicht vorgesehen. Für verpflichtende Impfungen gebe es „Argumente dafür, aber auch dagegen“, sagte Spahn. Es gebe Regionen, wo die Impfquote beim Pflegepersonal nicht so hoch sei wie zu erwarten, wenn es um alte und kranke Menschen gehe. Er habe aber Sorge, dass Pflegekräfte nicht mehr zur Arbeit kämen, wenn eine Impfpflicht eingeführt würde.
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Beschlüsse der Gesundheitsminister zur Testpflicht in Heimen als unzureichend kritisiert. „Für den Schutz der Pflegebedürftigen ist gar nichts klar nach der Gesundheitsministerkonferenz“, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Freitag. „Mit unverbindlichen Formulierungen“ werde Corona weiter „seine schreckliche Wirkung bei den Hochbetagten entfalten“.
Eine tägliche, kostenlose Testpflicht für Pflegekräfte sei ein effektiver Schutz, sagte Brysch. „Hier nur auf Boosterimpfungen zu setzen, wird Weihnachten in der Altenpflege nicht retten.“
Strenge Zugangsregeln für Veranstaltungen drinnen
Strenge 3G-Regeln für Veranstaltungen in Innenräumen sollen nach dem Willen von Bund und Länder zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland beitragen. Die vierte Welle rolle mit voller Wucht durchs Land und 3G sei in Innenräumen daher „noch wichtiger“ geworden, erklärte Spahn. Mit 3G ist gemeint, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang erhalten.
Konsens sei, „dass wir mehr Kontrolle brauchen von 3G im Alltag“, sagte der Bundesgesundheitsminister. Zudem solle 2G - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene - als Option für Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen. Es sei zum ersten Mal Konsens zwischen Bund und allen Ländern, dass es solche 2G-Regelungen geben müsse.
Finanzhilfen für Kliniken
Die Gesundheitsminister haben sich auch für finanzielle Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser ausgesprochen, die wegen der Behandlung von Corona-Patienten planbare Eingriffe verschieben müssen. Diese Regelung solle rückwirkend zum 1. November gelten, sagte Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Es werde in den Kliniken „wahrscheinlich“ bald wieder darum gehen, „bestimmte elektive Eingriffe zu verschieben“, sagte Grimm-Benne. In dem Fall sei ein finanzieller Ausgleich für die Kliniken nötig. „Es wird sowieso schon ein Kraftakt sein“, betonte die Ministerin.
Sachsen-Anhalt übernimmt im kommenden Jahr turnusgemäß den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz. Bayern hatte am Mittwoch bereits ein 35-Millionen-Euro Programm für die Krankenhäuser angekündigt. Krankenhäuser sollen für jeden auf der Normalstation behandelten Covid-Patienten 50 Euro pro Behandlungstag erhalten, auf der Intensivstation 100 Euro. Die Hälfte müssen die Krankenhäuser an ihr Personal weitergeben, vor allem in der Pflege. (dpa, AFP, tsp)