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Wikileaks-Gründer Julian Assange bei seiner Medienansprache mit dem UN-Dokument in der Hand vor der ecuadorianischen Botschaft in London.
© dpa
Update

Nach dem Rechtsgutachten: Assange fordert Umsetzung der UN-Entscheidung

Nach UN-Experten ist der Wikileaks-Gründer ein Opfer illegaler Inhaftierung. Assange fordert nun, dass entsprechend Großbritannien und Schweden entsprechend handeln.

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat Schweden und Großbritannien aufgefordert, die Entscheidung eines UN-Gremiums zu seinem Zwangsaufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London umzusetzen. Assange sprach am Freitag per Videoschaltung auf der Pressekonferenz seiner Anwälte von einer "bedeutenden Entscheidung" der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen. Es sei nun an Schweden und Großbritannien, "das Urteil umzusetzen". Er wiederholte seine Forderung am Nachmittag in einem Statement vor der ecuadorianischen Botschaft in London.

Die UN-Arbeitsgruppe hatte zuvor den jahrelangen erzwungenen Aufenthalt Assanges in der ecuadorianischen Botschaft als eine Form von unrechtmäßiger Haft durch Großbritannien und Schweden eingestuft. Sie forderte, dass der Australier umgehend ungehindert die Botschaft verlassen könne. Er habe außerdem ein Recht auf Entschädigungen durch beide Länder. Assange hatte sich Mitte 2012 in die Botschaft geflüchtet. Seitdem verließ er das Gelände nicht, weil ihm dann sofort die Festnahme durch die britischen Behörden und die Überstellung nach Schweden gedroht hätten. Gegen Assange liegt ein Haftbefehl vor. Er soll in Schweden zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden.

Assange bei einer Schalte.
Assange bei einer Schalte.
© REUTERS

Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong. Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit 2012 sowie für eine zuvor erlittene Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

Kritik aus England und Schweden

Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden. Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

Wikileaks-Gründer Julian Assange.
Wikileaks-Gründer Julian Assange.
© Reuters

Unabhängig von der Bewertung der UN-Experten sehen sich Polizei und Behörden in Großbritannien laut verschiedener Medienberichte weiterhin in der Pflicht, Assange festzunehmen und an Schweden ausliefern. Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als "willkürliche Inhaftierung" durch die UN-Experten ändere nichts an der Haltung Großbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher am Freitag. London weise diese "Behauptung kategorisch zurück" und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.

Assange sei "niemals" von Großbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort. Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Großbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein "diplomatisches Asyl" erkenne London nicht an, hieß es weiter.
Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als "willkürliche Inhaftierung": Stockholm sei mit der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe in Genf "nicht einverstanden", erklärte das schwedische Außenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UN-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen. (dpa/AFP)

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