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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurz vor Beginn der Klausurtagung des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg.
© Ralf Hirschberger/dpa

Gesetzesentwurf zur Arbeitszeit: Arbeitsminister Heil will ein Rückkehrrecht auf Vollzeit

Der Bundesarbeitsminister will Brücken bauen zwischen Lebensplanung und Beruf, Teil- und Vollzeit. Es gehe um Arbeitszeit, die zum Leben passe, sagt Hubertus Heil.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der einen umfassenden Rückkehranspruch für Beschäftigte von Teil- in Vollzeitarbeit vorsieht. "Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt", sagte Heil am Dienstag dem Deutschlandfunk.

Damit sollten Brücken gebaut werden zwischen den Lebensplanungen der Menschen und der beruflichen Welt mit der Rückkehrmöglichkeit von Teil- in Vollzeit. Frauen und Männern, die noch in der Teilzeitfalle steckten und bisher kein Rückkehrrecht hätten, sollten nun wieder in Vollzeit gehen können. Das Rückkehrrecht solle allen Beschäftigten in Betrieben ab 45 Mitarbeitern zustehen, wobei betrieblichen Erfordernisse bedacht würden. "Den Rechtsanspruch werden wir schaffen".

Ein Aspekt sei auch, dass eine solche Wechselmöglichkeit Altersarmut vorbeugen könne, indem es die Menschen wieder in Vollzeit mit entsprechenden Rentenanwartschaften bringe. "Wir schaffen jetzt beides: den Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Flexibilität und Planungssicherheit auch für die Unternehmen", sagte der Arbeitsminister.

Für den Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit gelten nach seinen Worten aber einige Voraussetzungen. Dazu gehöre, dass die betreffenden Betriebe mehr als 45 Beschäftigte haben, die Arbeitnehmer Anträge beim Arbeitgeber stellten müssten und einiges mehr. "Ich glaube, dass viele Arbeitgeber diesen Weg auch richtig finden." Heil verteidigte seinen Gesetzentwurf als ausgewogen. "Diese Spielregeln, die wir jetzt aufstellen, gelten für beiden Seiten, sie überfordern niemanden", sagte er. Sie brächten Vorteile für alle Beteiligten. (Reuters)

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