Kabinett verlängert Corona-Arbeitsschutzverordnung: Arbeitgeber müssen Beschäftigte für Impftermine freistellen
Die Arbeitsschutzverordnung bleibt erstmal bis zum 24. November 2021 bestehen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nun über Impfmöglichkeiten informieren.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten verlängert. Die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert, wie das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitteilte.
Neu gilt ab dem 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19 Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren, Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen und die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.
Ansonsten gelten bestehende Regeln fort, etwa die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen und zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche. Homeoffice soll weiter als Möglichkeit der Kontaktreduzierung dienen. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen.
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Arbeitgeber bekommen mit der Verordnung weiterhin nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten zu erhalten. Allerdings sollen sie diesen Status der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, sofern sie ihn kennen.
Dabei sind mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab, deren Ergebnisse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme und sieben Prozent machen keine Angabe. (dpa)