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Ein Schild mit der Aufschrift «Nebenkläger - Nebenklägervertreter» steht im Gerichtssaal 101 im Oberlandesgericht in München. Vor dem Oberlandesgericht wurde der Prozess um die Morde des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) fortgesetzt.
© dpa

NSU-Prozess: Anwalt des erfundenen Opfers muss mit schweren Konsequenzen rechnen

Dem Anwalt des erfundenen Opfers im NSU-Prozess droht der Verlust der Zulassung. Unklar ist, ob er selber getäuscht wurde.

Im Fall des erfundenen Opfers im NSU-Prozess drohen dem Anwalt des Phantoms herbe Konsequenzen. Die Kölner Anwaltskammer hat nach eigenen Angaben berufsrechtliche Schritte gegen den in Eschweiler ansässigen Juristen Ralph Willms eingeleitet. Und nicht nur das. „In Verfahren mit schwerwiegenden berufsrechtlichen Vorwürfen ist es üblich, dass die Akten gleich an die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Köln übersandt werden“, sagte am Dienstag der Geschäftsführer der Kammer, Martin W. Huff.

Bei den „berufsrechtlichen Vorwürfen“ geht es um den Verdacht, Willms habe Atilla Ö., einem realen Opfer des NSU-Terrors, viel Geld gezahlt, um die nicht existente „Meral Keskin“ im NSU-Prozess als Nebenklägerin vertreten zu können. Das wäre ein Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Willms einleiten, müsste er mit  härteren Sanktionen rechnen als nur einer Rüge der Anwaltskammer.

Willms hatte, wie berichtet, vergangenen Freitag über einen von ihm beauftragten Anwalt mitteilen lassen, die Mandantin Meral Keskin gebe es  wahrscheinlich gar nicht. Bis dahin hatte das Oberlandesgericht München „Meral Keskin“ als Opfer des Nagelbombenanschlags geführt, den die  Terrorzelle NSU im Juni 2004 in der Kölner Keupstraße verübt hatte. Die Verantwortung für den bizarren Fall schob Willms auf Atilla Ö., der bei dem Anschlag in der Keupstraße Verletzungen erlitten hatte. Atilla Ö. soll dem Anwalt die Existenz von „Meral Keskin“ vorgetäuscht haben. Der Kontakt zu Ö. könnte nun Willms auch wegen eines heiklen Deals zum Verhängnis werden.

Eine vertrackte Sache

Der Anwalt hat in der Erklärung der von ihm beauftragten Kanzlei angegeben, Atilla Ö. eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt zu haben. Damit räumte Willms indirekt einen Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung ein. In Paragraf 49 b heißt es, die Abgabe eines Teils von Gebühren „oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art,

ist unzulässig“. Warum Willms es dennoch tat und jetzt auch öffentlich eingeräumt hat, ist von ihm derzeit nicht zu erfahren.

Im schlimmsten Fall droht Willms der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Als schwacher Trost bleibt ihm nur, dass die Staatsanwaltschaft München offenbar auf ein Verfahren gegen ihn wegen der unrechtmäßig kassierten Honorare im NSU-Prozess verzichtet. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Anwalt selbst getäuscht worden ist“, sagte am Dienstag ein Sprecher der Behörde in Anspielung auf die dubiose Rolle von Atilla Ö.

Gegen Ö. ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Willms hatte Anzeige gegen den Mann erstattet. Doch anders als in München könnte Willms bei den Ermittlungen der Kölner Behörde selbst wegen des Verdachts auf Betrug ins Bickfeld geraten, heißt es in Justizkreisen. Dann  hätte der Anwalt im Fall „Meral Keskin“ auch mit der Anzeige gegen Atilla Ö. ein Eigentor fabriziert.

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